CSV-Datei TAM V.2
| |
Allgemeines und Grundsätzliches - Antibiotika-Datenbank
(TAM) in HI-Tier - Version 2 (V.2) ab 01.01.2023
Historie
Stand 02.02.2023:
 | Direkter CSV-Download der Liste der Arzneimittel und
Packungen zur Antibiotika/Tierarzneimittelmeldung, siehe unten
Download |
Stand 01.02.2023:
 | Informationen zu 'Geschäftsvorfälle / Welche Mengen sind wie zu
melden ...' siehe unten Geschäftsvorfälle ... |
Stand 16.01.2023:
 | Das Feld TAMX_KORR sollte nicht mehr verwendet werden. Es hat
keine Funktion mehr. |
Stand 09.01.2023:
 | Spezielle technische Informationen zur Massenmeldung von
Arzneimittel-Verwendungen - siehe links oben bei
CSV-Datei TAM V.2 |
Stand 21.12.2022:
 | Art der Verwendung - ab 2023 keine Pflichtangabe (nur noch optional),
Details siehe unten bei Art der Verwendung! |
Stand 19.12.2022:
 | In Diskussion: Optionale Eingabemöglichkeit von Wirkungstagen
für besondere Situationen - siehe unten bei Wirkungstage! |
 | Neue Liste der Arzneimittel inklusive der Packungsinformationen
jetzt im "alten" Meldeprogramm HIT V.1 zur Anzeige und zum Download
|
Stand 06.12.2022:
Die Neuerungen
des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) sollen voraussichtlich ab dem 01.01.2023 wirksam werden.
Entsprechend soll die Meldemöglichkeit in HI-Tier zu diesem Termin
bereitstehen.
Änderungen des Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes
sind, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist,
nicht komplett auszuschließen.
Die groben Rahmenbedingungen der notwendigen Änderungen in TAM V.2
stehen bereits fest, sodass wir auf diesem Wissenstand
mit der technischer Entwicklung von TAM V.2 begonnen haben. Entsprechende Vorschläge
bezüglich der relevanten Änderungen der Datenstrukturen und
Meldetatbeständen werden auf dieser Informationsseite veröffentlicht.
Da auch die Hersteller von Managementsoftware für Tierarztpraxen die Meldemöglichkeit
im Rahmen der TAM V.2 zeitnah ab Beginn 2023
bereitstellen müssen, können diese bereits beginnen, mit den auf dieser
Seite vorgestellten neuen Schnittstellen die Umstellung Ihrer Systeme zu
planen bzw. testweise schon zu programmieren.
Technische Änderungen sind
aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahrens vorbehalten und können von uns nicht ausgeschlossen werden.
Auch ist die Umsetzung abhängig von den - noch nicht abschließend
vorliegenden - Auslegungen und Vorgaben der zuständigen
Bund-Länder-Arbeitsgruppe.
Aktuell gehen wir davon aus, dass es
keine grundlegenden strukturellen Änderungen mehr geben wird und die
vorab geleistete Arbeit, falls nötig, mit geringem Änderungsaufwand angepasst werden
kann.
Vorwort
 | Diese Informationsseite ist noch im Aufbau. Da nicht nur
uns als technischer Dienstleister der Länder, sondern auch den Softwareherstellern im TAM-Bereich wenig
Zeit zur Umsetzung der notwendigen Änderungen der TAM-Datenbank zur Verfügung steht,
stellen wir diese Informationsseite bereit. |
 | Da bereits zahlreiche Managementsysteme für Tierarztpraxen zur Übermittlung der Antibiotikameldungen der Version 1 (seit
2014) an HI-Tier existieren, ist es unser Ziel die neuen Meldeerfordernisse
durch möglichst geringe Erweiterungen der bestehenden Strukturen
umzusetzen. |
 | Wir gehen davon aus, dass Softwarehersteller, die nun
Datenübermittlung für die neue Version 2 implementieren wollen mit
den Grundlagen der Kommunikation mit HIT vertraut sind - wenn nicht
lesen Sie zunächst:
|
 | Wir gehen ebenfalls davon aus, dass die technischen und
fachlichen Grundlagen der Datenübermittlung der bisherigen Version 1
bekannt sind - wenn nicht:
|
 | Falls dann immer noch Teile dieser Dokumentation völlig
unverständlich sind, senden Sie uns eine Mail mit konkreten Fragen
an die technische Projektleitung unter
Helmut.Hartmann@HI-Tier.de
|
 | Die folgernden Hinweise sind rein
technischer Natur. Es wird keine Gewähr für fachliche und juristische
Korrektheit übernommen. Bitte wenden Sie sich bei fachlichen und juristischen
Fragen an die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes. |
 | Das bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten ist ausschließlich technischer Betreiber der Datenbank einschließlich der ab 2023 neuen Schnittstelle "TAM V.2". |

Nach der 16. AMG-Novelle waren in Deutschland Halter von Masttieren (Rinder, Schweine, Hühner, Puten
für Bestände, die die nach der
Tierarzneimittel-Mitteilungendurchführungsverordnung (TAMMitDurchV) festgelegte
Bestandsuntergrenzen überschreiten) seit Juli 2014 verpflichtet, Folgendes an die zentrale Datenbank HI–Tier zu melden:
 | seit dem 01.04.2014 die Nutzungsart (nach AMG/TAMG § 58a
Absatz 1 und 2) und |
 | seit dem 01.07.2014 Bestand,
Bestandversänderungen (nach AMG/TAMG § 58b (1) 5) und Verwendung von "Antibiotika"-Arzneimitteln
(nach AMG/TAMG § 58b (1) 1.-4.) |
Mit den Änderungen
des Tierarzneimittelgesetz (TAMG, gültig seit 2022), welche im
Januar 2023 in Kraft
treten, gibt es nun zwei Adressaten: Den Tierhalter und den Tierarzt
 | Tierhalter von Nutztieren (Rinder, Schweine,
Hühner, und Puten) mit bestimmten Nutzungsarten (nicht mehr nur Masttiere), die
eine neu festgelegte Bestandsuntergrenzen überschreiten, unterliegen
weiterhin der Mitteilungspflicht nach dem "Antibiotika-Minimierung"(ABM). Tierhalter (bzw.
benannte Dritte) melden ab 2023 nur noch die
Nutzungsart, Bestand und Bestandversänderungen, nicht mehr die
Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen. Diese Meldung geht
im Rahmen der Änderung des TAMG an die Tierärzteschaft über |
 | Tierärzte müssen im Rahmen der
"Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung"(ABV)
die Mengen antibakterieller Wirkstoffe, die in Form von
Tierarzneimitteln für die o.g. Tierartzen (bzw. Nutzungsarten) abgegeben werden, erfassen und übermitteln |
Daraus werden sich voraussichtlich folgende Meldepflichten ergeben:
 | Für Tierhalter die dem am Antibiotika-Minimierung unterliegen müssen
 | ab dem 01.01.2023 erweiterte Nutzungsarten (nach TAMG § 54) (nicht nur Mast) der Tierarten Rinder, Schweine, Hühner
und Puten, die eine neu festgelegte
Bestandsuntergrenzen überschreiten melden |
 | weiterhin dem 01.01.2023 Bestand,
Bestandversänderungen (nach TAMG § 55) und
bei "Nicht-Verwendung" von "Antibiotika"-Arzneimitteln
eine verpflichtende Null-Meldung (nach TAMG § 55 (3))
|
|
 | Für Tierärzte, die Antibiotika an Halter bestimmter
gelisteter Tier/Nutzungsarten abgeben
 | Die Abgabe bzw. Verwendung von "Antibiotika"-Arzneimitteln
(nach TAMG § 56) und zusätzlich das Datum der
ersten Anwendung oder das Abgabedatum des Arzneimittels |
|
Weiterhin fachlich und rechtlich zuständig sind die Veterinärverwaltungen der Länder
bzw. der Kreise und der ggf. für die Durchführung der Aufgaben und der
Mitteilungen zusätzlich
eingerichteten Regionalstellen, Adressen siehe
www.hi-tier.de/rs-adress.html.
Allgemeine Hinweise und Antworten auf häufige Fragen (FAQ) finden
Sie hier bei "Info Tierarzneimittel (TAM) -
Datenbank".
Pflichtmeldungen nach AMG/TAMG und optionale Erweiterungen
- Im Rahmen der Mitteilungspflicht nach AMG/TAMG sind bestimmte Pflichtmitteilungen und dabei
erforderliche Dateninhalte definiert, Details siehe unten.
- Weiterhin können "nicht mitteilungspflichtige Nutzungsarten" freiwillig gemeldet werden - z.B. wenn die
Bestandsuntergrenze nicht überschritten ist.
- Aktuell nicht relevant und nicht weiter entwickelt werden die in
2014 definierte Erweiterungen für eine über das AMG/TAMG
hinausgehende, optionale, elektronischen Speicherung von Anwendungs-
und Abgabebelegen (AuA) und Bestandsbuchdaten (BB).
Die Möglichkeiten bleiben aus historischen Gründen in den Datenstrukturen erhalten,
um welche Datenelemente es sich handelt, siehe im Detail unten.
Zur Mitteilung stehen verschiedene Meldewege offen
 | Online über Web-Formulare im unserem Meldeprogramm unter
www.hi-tier.de |
 | Per Software-Schnittstelle an unsere zentrale Datenbank HI-Tier. |
 | Nach aktuellem Stand: Nicht mehr schriftlich direkt bei der zuständigen Veterinärbehörde oder einer
beauftragten Regionalstelle des Landes. |
Im TAMG ist festgelegt, dass der Halter zur Erfüllung seiner
Mitteilungspflichten Dritte beauftragen kann (Benennung eines Dritten
für Mitteilungen gem. §54 TAMG). Die Beauftragung
("Tierhalter-Erklärung") muss er unter Nennung des Dritten gegenüber der
zuständigen Behörde elektronisch anzeigen.
Der Anzeigepflicht
kommt er nach, wenn er die Tierhalter-Erklärung über ein elektronisches
Meldeformular (im TAM-HIT-Meldeprogramm) erfasst.
ACHTUNG: Die in HI-Tier bekannten Mechanismen der HIT-Melde- bzw. Abfragevollmachten
oder Hoftierarztvollmachten finden im Bereich der "Antibiotika"-Mitteilungen
keine Anwendung.
Bei der Erstellung der Software ist zunächst die Grundentscheidung zu treffen
wer Zielgruppe ist, d.h. aus wessen Sicht Mitteilungen abgesetzt werden sollen.
Ablauf, Voraussetzung und Vorgehensweise sind geringfügig aber entscheidend
unterschiedlich. Im Folgenden werden grundsätzliche Szenarien unterschieden:
- Für Tierhalter die am ABM unterliegen
- Tierhalter meldet für sich selbst
- Dritter meldet für Tierhalter
- Regionalstelle oder Verwaltung meldet für Tierhalter
- Für Tierärzte, die Antibiotika abgeben
- Tierarzt meldet für sich selbst
- Dritter meldet für Tierarzt
- Regionalstelle oder Verwaltung meldet für Tierarzt

Hier sind die Informationen der Version 1 sinngemäß weiterhin gültig und relevant - siehe Schnittstellen Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) - V.1 / Programmschnittstelle

Hier sind die Informationen der Version 1 sinngemäß weiterhin gültig und relevant - siehe Schnittstellen Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) - V.1 / HIT-Testsystem und Testzugang

Hier sind die Informationen der Version 1 sinngemäß weiterhin gültig und relevant - siehe Schnittstellen Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) - V.1 / use cases - Nutzungsart
Hinweise / Änderungen:
 | bezüglich der Liste der Nutzungsarten
- siehe TAMH_FORM
und TAMB_FORM
(im Test verfügbar) |
 | inhaltlichen Neudefinitionen einzelner Nutzungsarten |
 |
Bestandsuntergrenzen
|
 | und daraus folgend
 | welche Nutzungsarten weiterhin für AMB mitteilungspflichtig sind
|
 | und welche nur für AB-AM der Tierärzte relevant sind |
|
Nutzungsart |
Bestandsuntergrenze |
zugekaufte Rinder < 12 Monate |
25 |
Milchrinder |
25 |
Zuchtschweine |
85 |
Saugferkel |
85 |
Ferkel < 30 kg |
250 |
Mastschweine |
250 |
Masthühner |
10.000 |
Legehennen |
4.000 |
Junghennen |
1.000 |
Mastputen |
1.000 |

Erklärung des Halters bzw. Tierarztes bezüglich Dritter
-
TAM_ERKL
Hier sind die Informationen der Version 1 sinngemäß weiterhin gültig und relevant - siehe Schnittstellen Tierarzneimittel/Antibiotika-Datenbank (TAM) - V.1 / use cases - Erklärung
Hinweise / Änderungen:
 | bereits eingetragene Erklärungen von Haltern für Dritte mit dem
Inhalt
 | Bestands- und Bestandsveränderungen melden und ansehen - bleiben weiter wirksam |
 | Arzneimittel-Abgabe/Anwendungen melden und ansehen - sind nicht
mehr wirksam/relevant, weil die abgebenden Tierärzte per Gesetz zur
Meldung verpflichtet sind und dafür keine dezidierte Erklärung /
Freischaltung durch den Halter benötigen. |
 | da der Halter nach wie vor der Pflicht unterliegt im Falle des
"Nicht-Einsatzes" eine Null-Meldung abzugeben ist hier die Erklärung
weiterhin wirksam, d.h. beim Vorliegen einer entsprechenden
Erklärung kann der ermächtigte Dritte auch ab 2023 Nullmeldungen für
den Halter melden |
|
 | auch Tierärzte können ab 2023 Erklärungen für Dritte verwenden
 | Bestands- und Bestandsveränderungen melden und ansehen - kann
zwar ausgewählt werden, ist aber nicht relevant und nicht wirksam.
Insbesondere ist nicht möglich, dass ein Tierarzt der selbst eine
Erklärung vom Halter erhalten hat für den Bestand zu melden, diese
per Erklärung an einen weiteren Dritten "weiterzugeben" |
 | Arzneimittel-Abgabe/Anwendungen melden und ansehen - ist
wirksam. Damit kann der Tierarzt seine Mitteilungspflicht durch
einen Dritten als Dienstleiter erfüllen lassen. |
|
 | Da durch die geänderte Rechtslage ein Halter keinen direkten
Einfluss darauf hat, welcher Tierarzt welche Daten für seinen Betrieb
meldet, dies aber für seine betriebliche Therapiehäufigkeit
maßgeblich ist,
hat er automatisch ein Leserecht in der Datenbank bzw. ein
Abrufmöglichkeit im HIT-Meldeprogramm auf
 | alle von Tierärzten oder von denen beauftragten Dritten
gemeldeten Antibiotikameldungen, die sich auf seine Betriebsnummer
beziehen |
 | Kontaktdaten der Tierärzte bzw. Dritten die für ihn Meldungen
eingetragen haben um diese um detaillierter Auskunft bzw. Korrektur
zu bitten |
|
 | Ein Möglichkeit für Tierhalter, die Antibiotikameldungen von
Tierärzten oder Dritten, die sich auf seine Betriebsnummer beziehen
direkt zu ändern, wird nicht bereitgestellt. |
 | Falls keine Klärung bzw. Korrektur im Dialog erreicht werden
kann und sich Konsequenzen für den Tierhalter z.B. in Form von
Bescheiden der Behörde ergeben, mit denen der Halter nicht
einverstanden ist, muss der Halter dagegen entsprechend der
Verwaltungsrechtslage seines Landes z.B. mit Widerspruch oder Klage
dagegen vorgehen. |
 | Der Betreiber der zentralen Datenbank
HI-Tier kann und darf keine Datenänderungen / Korrekturen vornehmen
ist ist im Streitfall nicht der zuständige Adressat. |

Erläuterungen, Voraussetzungen, Hintergründe
Die Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen ist für jede
mitteilungspflichtige Nutzungsart und und jede Anwendung im Kalenderhalbjahr
separat zu melden. Spätester Termin
für die Abgabe dieser Meldung ist 14 Tage nach Ende des Kalenderhalbjahres.
Die Datenstruktur beinhaltet aus
historischen Gründen weiterhin Elemente für freiwillige elektronischen
Speicherung von Anwendungs- und Abgabebelegen (AuA) und Bestandsbuchdaten (BB),
die über die Mitteilungspflicht nach AMG/TAMG hinaus gehen. Auf
diese Daten hat die Überwachungsbehörde keinen Zugriff. Dieses Feature wird
nicht weiter entwickelt.
Da die Inhalte der verschiedenen Datenelemente einigen besonderen,
technischen Anforderungen genügen müssen, werden die Felder aus technischer Warte
näher erläutert. Die fachliche und inhaltliche Beschreibung entnehmen sie bitte
hier der Hilfe im
Online-Meldeprogramm.
Pflichtangaben nach AMG-Mitteilungspflicht
 | Halter (BNR15_HA) |
 | Datum der Anwendung oder Abgabe - unspezifisch, Details siehe unten bei
"technisch erforderlich" |
 | Nutzungsart, analog zu Bestand nicht differenziert (TAMB_FORM) |
 | Anzahl Tiere (TAMX_TIANZ) |
 | Name des verwendeten Arzneimittels, Details siehe unten |
 | Anwendungsmenge, ersatzweise Abgabemenge (TAMX_AWMEN) - seit
01.01.2023 muss laut Gesetz nur noch eine Mengenangabe mitgeteilt
werden - Detail was wie zu melden siehe unten bei
Geschäftsvorfälle. |
 | zugehörige Maßeinheit (TAMX_AW_ME) |
 | Dauer der Anwendung ("Behandlungstage") (TAMX_BEHAT) |
 | Wirkungstage (TAMX_WIRKT)
-
 | Stand 06.12.2022: GEÄNDERT ab 2023: dürfen nicht mehr geliefert werden.
Die Wert werden vom System aus den Behandlungstagen und dem Arzneimittel
automatisch errechnet werden., fachliche Erklärung siehe
Online-Hilfe.
|
 | Stand 19.12.2022: Es gibt einzelne Arzneimittel mit verschiedenen
Anwendungskonstellationen, die anhand der "Pflichtinformationen nach TAMG"
nicht unterschieden werden können, wie z.B. "Baytril 1nject'": 2
Behandlungstage ...
 | entweder täglich (z.B. Montag + Dienstag) ergibt 4
Wirkungstage |
 | oder mit 48-Stunden Intervall (z.B. Montag + Mittwoch) ergibt 6
Wirkungstage. |
|
 | Eine mögliche (aber noch nicht final beschlossene) Alternative wäre, dass
die Wirkungstage optional geliefert werden könnten. |
 | Vielleicht warten Sie noch, bevor Sie dieses Feld aus ihrer Software
entfernen .... |
 | Falls Angaben für Wirkungstage in Fallkonstellationen gemeldet werden,
für die es eindeutige Vorgaben gibt, und die gemeldeten Angaben vom den
gesetzlich vorgegebenen abweichen, ist das kein Problem, Das System
übernimmt dann automatisch die gesetzlich vorgegebenen Werte und gibt
entsprechende Hinweise zurück. |
|
NEU ab 2023: Zusätzlich Pflichtangaben nach Antibiotika-Verbrauchsmengenerfassung -Mitteilungspflicht
 | Verantwortlicher Tierarzt (BNR15_TA)
 | war bis Ende 2022 optional, ab 01.01.2023 Pflichtfeld. |
 | Die hier anzugebende HIT-Betriebsnummer (Registriernummer) muss in HIT
als Tierarzt mit entsprechendem Betriebstyp (84 oder 85 ) zum Zeitpunkt
der Abgabe registrierte sein. |
|
 | Eingangsnummer des Arzneimittels (TAMA_ENR) - laut BVL-Katalog abrufbar
in Liste der Arzneimittel (TAM_ARZN), Details siehe unten.
 | Wenn die eindeutige Eingangsnummer geliefert wird, hat sie Vorrang vor
Zulassungsnummer (TAMA_ZNR) und Arzneimittelname (TAMA_NAME), d.h. diese
beiden Felder werden gefüllt oder überschrieben gemäß dem zur Eingangsnummer
gefundenen Werten aus der Arzneimittelliste. |
 | Wenn die eindeutige Eingangsnummer nicht geliefert wird, wird versucht
sie automatisch aus Zulassungsnummer (TAMA_ZNR) und Arzneimittelname (TAMA_NAME)
zu ermitteln. |
|
 | Packungs-Id (TAMA_PID) zur eindeutigen Identifikation der Packung
bezüglich Art, Größe/Umfang, gemäß BVL-Katalog abrufbar in Liste der
Arzneimittel-Packungen (TAM_ARZNP)
 | Wenn die zur Eingangsnummer eindeutige Packungs-Id geliefert wird, kann
daraus (später) die für die Weitergabe der Daten an die EU relevante
UPD-package-ID (TAMA_UPD) gefüllt werden |
 | Wenn die Packungs-Id nicht geliefert wird aber das weiter unten beschriebene Feld "TAMA_UPD" - dann wird der Wert vom System automatisch aus
der UPD ermittelt und gefüllt. |
|
Zusätzlich technisch erforderlich für die Datenübertragung
 | Betriebsnummer des Urhebers der Daten (BNR15)
 | Bis Ende 2022: der Halter oder der Dritte |
 | GEÄNDERT ab 2023: der
Tierarzt oder der Dritte |
|
 | Datum der Anwendung (TAMX_AWDAT),
falls eine Abgabe mit Datum der Abgabe (TAMX_ABDAT) gemeldet wird, wird ggf.
das Anwendungsdatum mit Abgabedatum gefüllt |
 | Zulassungsnummer des verwendeten Arzneimittels (TAMA_ZNR) oder
eindeutiger Arzneimittelname (TAMA_NAME). Falls nur eines von beiden
geliefert wird das andere vom System gefüllt. Bei Änderungen des Namens zu
einer Zulassungsnummer kann es ggf. zu Unschärfen kommen.
GEÄNDERT ab 2023: Die Liste der
Arzneimittel (TAM_ARZN) kann und darf per Programm oder online abgerufen
werden -> siehe später online (TODO) |
 | Art der Verwendung: Abgabe, Anwendung oder Verschreibung bzw. keine Angabe (neue Codes ab 2023, außerdem nicht mehr Pflicht - wenn nicht geliefert wird Default 0 für 'keine Angabe' übernommen) (TAMX_ABAW) |
 | der fachliche "Primärschlüssel" (PK) setzt sich zusammen aus
 |
Betriebsnummer des Urhebers (BNR15) |
 |
Betriebsnummer Tierhalter (BNR15_HA) |
 |
Kalenderhalbjahr (TAM_PERIOD) |
 | Datum (TAMX_AWDAT) |
 |
Zulassungsnummer (TAMA_ZNR) |
 |
Nutzungsart (TAMB_FORM) |
 | Laufende
Nummer (TAMX_LFNR) |
|
 | Eine laufende Nummer wird benötigt um den PK eindeutig zu
machen, d.h. bei mehreren Verwendungen bei derselben Nutzungsart,
des selbst Arzneimittels, am selben Datum/Halbjahr, beim Halter, vom
Urheber
 | ACHTUNG: Es wird dringend empfohlen der Wert für die laufende
Nummer konkret und korrekt hochgezählt (bei mehreren Datensätzen mit sonst
identischen Keywerte |
 | Wenn Wert leer oder nicht geliefert, wird vom System für den ersten Eintrag
problemlos eine 1 vorbesetzt. Weitere Einträge werden nur nach Nachfrage
(Plausi 11065) hoch gezählt, z.B. 2/11065:TAM_XABAW/TAMX_LFNR:Automatisch
nächste freie Nummer bei Laufende Nummer gesetzt - Wert=5 |
 | Das kann modifiziert werden mittels Dummywert "+" (Plus: immer
hoch zählen) oder "-" (Minus: Stopp, nicht hoch zählen). |
 | Bei Datenänderungen MUSS immer die konkrete betreffende
laufende Nummer angegeben werden. |
|
 | Systemschlüssel oder Globally Unique Identifier (GUID) - zur
Vereinfachung der Identifikation eines Datensatzes und zur Vermeidung von
Problemen mit der laufenden Nummer, siehe oben GUID |
Zusätzlich erforderlich für Speicherung - wird aber i.d.R. automatisch vom
System ergänzt werden
 | Kalenderhalbjahr, wird aus Anwendungs- oder Abgabedatum ermittelt, kann
aber zur Qualitätssicherung mitgeliefert werden (TAM_PERIOD) |
 | UPD-Package-ID (TAMA_UPD), offiziell "Union Product Database Package
Identifier" - von der europäischen Arzneimittelbehörde EMA
gepflegter, EU-weit eindeutiger Identifikator für eine Arzneimittelpackung
|
 | Arzneimittelmeldung für die Behörde zugänglich (TAMX_ABDB). GEÄNDERT ab 2023:
nur noch leer oder Wert 1 erlaubt |
 | Kennzeichen ob Daten bei Meldung für AMG/TAMG beabsichtigt sind (TAMX_AMG).
GEÄNDERT ab 2023: nur noch leer
oder Wert 1 erlaubt |
Optionale Angaben zur Wahrung der Weiternutzbarkeit der alten Vorgehensweise
 | Abgabemenge (TAMX_ABMEN) - seit
01.01.2023 laut Gesetz nicht mehr vorgesehen, kann aber in der
Schnittstelle weiterhin bedient werden - Detail was wie zu melden siehe unten
bei Geschäftsvorfälle. |
 | zugehörige Maßeinheit (TAMX_AB_ME) |
Speziellen Hinweise zu weitere Elementen - nicht mehr relevant, da
Pläne zur zusätzlichen Speicherung von AuA oder Bestandsbuch nicht
weiter verfolgt werden
 | Kennzeichen für Korrekturbeleg (TAMX_KORR), in der Regel 0 "Originaldatensatz,
es existiert kein Korrekturdatensatz" -
Das Feld sollte nicht mehr verwendet
werden. Es hat keine Funktion mehr.
 | wenn eine Korrektur dokumentiert werden soll, kann der alte Beleg
auf 2 "hinfälliger Originaldatensatz, nicht mehr für Berechnungen
heran ziehen" gesetzt werden - ist nicht mehr zu
verwenden |
 | und einer neuer Datensatz mit 1 "Korrekturdatensatz, der einen
Originaldatensatz ersetzt" gespeichert werden. Für die Berechnung
werden Datensätze mit Kennzeichen 0 und 1 verwendet. |
|
 | Belegart (TAMX_BEART), wenn leer wird vom System Default 4:"AMG-Meldung"
ergänzt |
 | Tierart als freie Eingabe, insbesondere für sonstige Tiere die nicht der
AMG-Meldepflicht unterliegen für freiwillige (TAMX_TIART), mandatory mit
Default LEER |
 | Identität (TAMX_IDENT), freiwillige Angabe für Bestandsbuch, zwar
mandatory (MAN), wird ggf. automatisch vom System auf Default LEER gesetzt |
 | Standort (TAMX_STORT), freiwillige Angabe für Bestandsbuch, analog zu
Identität |
 | speziell für AuA-Beleg und BB, bei AMG/TAMG kann das benutzt werden um zu prüfen
ob ggf. notwendige Versicherungen des Halter vorliegen, dass er bei
Abgabemeldungen nicht von den Anweisungen des Tierarztes abgewichen ist |
 | Dosierung des Arzneimittels pro Tier und Tag (TAMX_DOSIS) und zugehörige
Maßeinheit (TAMX_DO_ME), kann alternativ zu Anwendungsmenge gegeben werden |
 | Abgabemenge (TAMX_ABMEN) und zugehörige Maßeinheit (TAMX_AB_ME),
speziell für AuA-Beleg und BB |
 | ... - die weiteren Felder sind für AuA-Beleg und BB. Es existieren dazu
momentan keine speziellen Ausfüllvorschriften in der Datenbank |
Weitere Erläuterungen dazu finden Sie auf der
Hilfeseiten zu Eingabe
Verwendung antibakteriell wirksamer Substanzen im Onlineprogramm.
Create: Einfügen / Speichern - I:INSERT oder Einfügen
wenn neu / Ändern wenn vorhanden - X:EXCECUTE
*1:XS:LOGON/BNR15;PIN;MELD_WG;TIMEOUT:276091280300185;Aaaa$900000;3;1200 |
*2:XS:TAM_XABAW/BNR15;BNR15_HA;TAMX_AWDAT;TAMX_ABAW;TAMA_ZNR;TAMA_ENR;TAMA_PID;TAMB_FORM;TAMX_LFNR;TAMX_TIANZ;TAMX_AWMEN;TAMX_BEHAT:276091280300185;276091280300081;02.01.2023;2;ZNR-091280300001;;1;11;1;10;123;3 |
*3:XS:TAM_XABAW/BNR15;BNR15_HA;TAMX_AWDAT;TAMX_ABAW;TAMA_ZNR;TAMA_ENR;TAMA_PID;TAMB_FORM;TAMX_LFNR;TAMX_TIANZ;TAMX_AWMEN;TAMX_BEHAT:09 128 030 0185;09 128 030 0081;02.01.2023;2;ZNR-091280300001;;1;11;2;10;123;3 |
Read, Update, Delete ...
analog HIT-Protokoll ...
Geschäftsvorfälle / Welche Mengen sind wie zu melden ...
Hinweis: Dies ist der aktuelle Arbeitsstand. Die
finale Abnahme des Vorgehensmodells durch das zuständige Bund-Länder-Gremium
steht leider noch aus.
Alles im selben Mengenfeld 'Anwendungsmenge, ersatzweise Abgabemenge' (TAMX_AWMEN)
- Web-Oberfläche oder Schnittstelle
Seit 01.01.2023 muss laut Gesetz nur noch eine Mengenangabe mitgeteilt werden.
Vorgesehen ist dafür das Feld 'Anwendungsmenge, ersatzweise Abgabemenge' (TAMX_AWMEN) +
zugehörige Maßeinheit (TAMX_AW_ME).
Dieses Feld kann damit die Menge einer Abgabe, Anwendung oder Verschreibung enthalten.
Es gilt - vom TA zu melden ist gemäß § 56 Tierärztliche Mitteilungen über
Arzneimittelverwendung: '4. die insgesamt verschriebene, angewendete oder
abgegebene Menge der Arzneimittel…'
Dies bedeutet grundsätzlich für die Meldung:
 | Für das Feld bzw. die Angabe zur "Gesamtmenge": es wird gemeldet
wieviel der TA angewendet oder abgegeben oder verschrieben hat |
 | Teilmengenabgaben sind über die Angabe der Menge darzustellen,
mittels "Packungs-ID" Angabe der Packung aus welcher die Teilmenge
entnommen wurde |
 | Restmengenverschreibungen sind darzustellen durch die
Gesamtmenge "0" sowie die Anzahl der behandelten Tiere und Angabe
des bereits vormals verschriebenen oder abgegebenen Präparates und
dessen Packungs-ID |
 | Für das Feld bzw. die Angabe zur "Packungs-ID": Auswahl derjenigen
der gelisteten Aufmachungen/Packungen, welche verwendet wurde bzw.
welche der Verschreibung entspricht oder von welcher die angewendete
oder abgegebene Menge entnommen wurde. |
 | Es können sich also die Volumina der ausgewählten Packung und
der gemeldeten Gesamtmenge unterscheiden. |
Details und Fälle siehe unten bei 'Eingabemodell: k.A. zu Art, eine Menge
(Web-Oberfläche)
Optional in getrennten Mengenfeldern 'Anwendungsmenge' (TAMX_AWMEN) und 'Abgabemenge' (TAMX_ABMEN)
- nur in Schnittstelle möglich
Aus Gründen der 'Abwärtskompatibilität' ist es (nach aktuellem Stand) zulässig
gemäß der alten Meldestruktur in getrennten Feldern die Anwendungsmenge (TAMX_AWMEN)
+ Einheit (TAMX_AW_ME) und Abgabemenge (TAMX_ABMEN) + Einheit (TAMX_AB_ME)
zu melden.
Gegenüberstellung ein oder zwei Mengenfelder: Abgabe, Anwendung, Teilmengenabgabe, Restmengenverschreibung ...
Fall |
Use-Cases |
Modell: k.A. zu Art, eine Menge (Web-Oberfläche oder
Schnittstelle) |
Anmerkung |
Model: AB-AW getrennt (nur Schnittstelle) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Was (nicht zu melden) |
Wer |
P.Id |
Menge |
Anz.Tiere |
|
Was |
P.Id |
AB-Me. |
AW-Me. |
Anz.Tiere |
1 |
TA gibt 50 als 1 x #1 ab (HA wendet 50 an) |
Abgabe |
TA |
#1 (50 Stk) |
50 |
50 |
*0 |
AB |
#1 (50 Stk) |
50 |
50 |
50 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2 |
TA gibt 40 der Packung #1 ab (HA wendet 40 an) - Teilmengenabgabe
(passend) |
Abgabe TM |
TA |
#1 (50 Stk) |
40 |
40 |
|
AB |
#1 (50 Stk) |
40 |
40 |
40 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
3 |
TA gibt restliche 10 der Packung #1 ab (HA wendet 10 an) -
Teilmengenabgabe (passend) |
Abgabe TM |
TA |
#1 (50 Stk) |
10 |
10 |
|
AB |
#1 (50 Stk) |
10 |
10 |
10 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
4 |
TA nimmt 40 aus der Packung #1 und wendet 40 an |
Anwendung |
TA |
#1 (50 Stk) |
40 |
40 |
|
AW |
#1 (50 Stk) |
-- |
40 |
40 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
5 |
TA gibt 50 als 1 x #1 ab (HA wendet 40 an und es bleibt vor Ort Rest 10
- keine weitere Verwendung) |
Abgabe |
TA |
#1 (50 Stk) |
50 |
40 |
*1 |
AB |
#1 (50 Stk) |
50 |
40 |
40 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
6a |
TA gibt 50 als 1 x #1 ab (HA wendet 40 an und es bleibt vor Ort Rest 10
- spätere Verwendung s. 6b) |
Abgabe |
TA |
#1 (50 Stk) |
50 |
40 |
*2 |
AB |
#1 (50 Stk) |
50 |
40 |
40 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
6b |
TA gibt 0 ab und verschreibt die restlichen 10 (HA wendet 10 an) -
Restmengenverschreibung |
Verschreibung RM |
TA |
#1 (50 Stk) |
0 |
10 |
*2 |
VE |
#1 (50 Stk) |
0 |
10 |
10 |
|
|
(neue Behandlung) |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
7 |
TA nimmt 50 von #1 wendet davon 10 selbst an (gibt Rest (40) dem Halter) |
Anwendung |
TA |
#1 (50 Stk) |
10 |
10 |
*3 |
AW |
#1 (50 Stk) |
0 |
10 |
10 |
|
Halter wendet Rest an |
Abgabe *5 |
TA |
#1 (50 Stk) |
40 |
40 |
*3 |
AB |
#1 (50 Stk) |
40 |
40 |
40 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
8a |
TA gibt 150 als 3 x #1 ab (mehrere gleiche Packungen) |
Abgabe |
TA |
#1 (50 Stk) |
150 |
150 |
*4 |
AB |
#1 (50 Stk) |
150 |
150 |
150 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
8b |
TA gibt 150 als 1 x #1 + 1 x #2 ab (mehrere, verschiedene Packungen) |
Abgabe |
TA |
#1 (50 Stk) |
50 |
50 |
*4 |
AB |
#1 (50 Stk) |
50 |
50 |
50 |
|
|
|
TA |
#2 (100 Stk) |
100 |
100 |
*4 |
AB |
#2 (100 Stk) |
100 |
100 |
100 |
Anmerkungen:
*0 |
Annahme: Stück pro Tier |
*1 |
die tatsächlich angewendeten
Mengen werden nicht sichtbar (immer wenn Meldung Abgabemenge und
abgegebene Packung > benötigte Anwendungsmenge) |
*2 |
da Fall 6a und b in zeitlicher Abfolge zusammenhängen, passen
die aufsummierten Angaben zueinander |
*3 |
da die zwei Schritte in Fall 7 direkt zusammenhängen, passen die
aufsummierten Angaben zueinander (vergleichbar zu *2) |
*4 |
die angegebenen Packungen ergeben bei unterschiedlicher
Stückelung die gleiche Summe |
*5 |
Hier Abgabe, nicht Verschreibung. In 6b ist anders als hier die
Abgabe in 6a dokumentiert |
CSV-Download der Liste der Arzneimittel und Packungen
Stand 02.02.2023
Hinweise zur Aktualität und zum Copyright:
 | Die aktuell zur Verfügung stehende Liste ist eine vorläufige
Version und wird nur zur Ermöglichung der Erfassung der Mitteilungen
bereit gestellt. |
 | Bezüglich der Kategorisierung der Präparate für die Ermittlung
der Wirkungstage und anderer Parametern, wie der Anzahl der
antimikrobiellen Wirkstoffe oder der Zuweisung von Wichtungsfaktoren
finden noch Bearbeitungen durch die zuständigen Stellen der Länder
statt. Die Parameter werden, wenn final abgestimmt und technisch
verfügbar, auch für bereits vorliegende Mitteilungen angewendet. |
 | Diese Arzneimitteliste steht zum Download und zur freien
Verwendung im Rahmen des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) zur
Verfügung. |
 | Sie wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) erstellt und hier publiziert. |
 | Sie unterliegt nicht mehr den Copyright-Bestimmungen des
Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
|

|