Impfungen
Impfliste
Die Impfliste, die auf Basis des Bestandsregisters erstellt wird, dient als Arbeitsliste im Stall für die bevorstehende Impfung
und zur Dokumentation der Impfung.
Anders als im BVD-Verfahren gibt es derzeit keine Rechtsgrundlage für ein elektronisches Meldeverfahren von
Impfdaten. Die in HIT erfassten Impfungen und ermittelte Impfstatus haben somit keinen amtlichen Charakter!
Für eine rationelle Impfaktion ist es wichtig, dass der Landwirt seine
Bestandsmeldungen aktuell an die HIT-Datenbank gemeldet hat, bevor die Impfliste
auf Basis des Bestandregisters erstellt wird. Handschriftliche Ergänzungen oder
zusätzliche manuelle Nachbearbeitungen entfallen.
Der Landwirt kann entweder selbst eine Impfliste ausdrucken oder
dem behandelnden Tierarzt über eine Hoftierarzt-Vollmacht den Datenzugriff
gewähren, sofern der Tierarzt über eine HIT-Zugangsberechtigung verfügt. Die
Vollmacht wird von der zuständigen
Landesstelle im jeweiligen Bundesland des
Tierhalters in HIT eingetragen.
Die Bevollmächtigung des Tierarztes hat folgende Vorteile:
| der Tierarzt selbst kann eine Impfliste erstellen, |
| die Impfungen und Untersuchungsbefunde und den daraus abgeleiteten Tierstatus
einsehen, |
| die Tiergesundheitsdaten für die Planung anstehende Impfaktionen
nutzen und somit eine effiziente Bestandsbetreuung erzielen. |
| Zudem kann der Hoftierarzt nach erfolgter Impfaktion die Daten in HIT
erfassen. |
In die Impfliste sind folgende Angaben einzutragen:
| Betriebsnummer des Tierhalters
|
| Betriebsnummer des Tierarztes
(die Angabe ist nicht zwingend
erforderlich; wenn das Feld jedoch leer bleibt, fehlt die Angabe in der
Impfliste)
|
| Datum des Bestandsregisters ist der Tag der Impfung
Sofern das Datumsfeld leer bleibt, wird vom System bei
der Anzeige das Datum von heute eingesetzt. Möglich ist auch ein Datum in
der Zukunft. In diesem Fall ist auch das Impfdatum zwingend
einzutragen. Bei einem Bestandsregister von heute kann das Feld
"Impfdatum" leer bleiben. Die Altersermittlung der Tiere erfolgt
auf Basis des Bestandsregister-Datums!
|
| Impfdatum (darf auch in der Zukunft liegen, wenn z.B. erst in drei Tagen
geimpft werden soll)
|
| Impfzweck ist zwingend anzugeben (z.B. BTV)
|
| Impfstoff laut Auswahlliste
|
| Chargennummer
|
| Tierauswahl (z.B. Tiere ab einem gewissen Impfalter oder eines bestimmten
Geschlechts)
Die Tierseuche ist durch die Angabe des Impfzwecks festgelegt.
Sofern keine Tierauswahl erfolgt,
wird der Gesamtbestand angezeigt. |
Die Impfliste kann vor dem Ausdruck nach bestimmten Kriterien
sortiert werden, z.B. nach Geburtsdatum oder nur nach den letzten fünf Ziffern
der Ohrmarke.
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Anzeigen der Daten
Zur Kontrolle der Auswahl können die zu impfenden Tiere zunächst angezeigt
werden.
Sofern bereits gespeicherte Impfdaten vorliegen, umfasst die Anzeige die
letzten drei Impftermine und die Gesamtanzahl der Impfungen zum Tier
(einschließlich der Impfungen, die in einem anderen Betrieb durchgeführt
wurden). Durch Anklicken der Gesamtanzahl gelangt man in die zugehörige
Meldungsübersicht der Impfungen. Dort werden nur die "eigenen"
vom Hoftierarzt durchgeführten Impfungen angezeigt.
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Erstellen der Impfliste
Die Impfliste im PDF-Format gibt es in zwei Versionen:
| Die doppelspaltige Form mit max. 52 Ohrmarken pro Seite mit Angabe
des Tierstatus, Alter des Tieres und den zugehörigen Stammdaten. |
| Die einzeilige Form mit max. .... Ohrmarken und zusätzlicher
Impfhistorie mit den letzten drei Impfterminen |
Die Seite 1 der Impfliste beinhaltet die eingegebenen Parameter, wie die
Betriebsnummer des Tierhalters und des Tierarztes, das
Datum des Bestandsregisters, der Impfzweck, ggf. das Impfdatum und der Impfstoff
sowie die Kriterien zur Tierauswahl. Darüber hinaus wird der Zeitpunkt der
Erstellung bei "Stand Impfliste" mit Datum und Uhrzeit ausgegeben.
Wichtig: Bei der späteren Erfassung der Impfung sind diese Parameter-
insbesondere der Stand der Impfliste- in die Erfassungsmaske zu übernehmen. Damit wird die
im Stall verwendete Ohrmarkenliste identisch abgebildet. Wenn bei der Impfung z.B. das 8. Tier ihrer Liste im Bestand
nicht vorgefunden wurde, finden sie es dann in ihrer Eingabeliste ebenfalls
auf Platz 8. Ansonsten müssten Sie es ggf. umständlich suchen.
Die Impfliste wird ausgedruckt und zur bevorstehenden Impfung mitgenommen.
Nicht zu impfende Tiere werden auf der Liste gestrichen.
Um in nicht BHV1 freien Beständen beim Impfen der positiven Tiere
rechtzeitig die Kanüle zu wechseln oder diese Tiere zuletzt zu impfen, wurden
die betreffenden Ohrmarken grau markiert - sofern hierzu Untersuchungsergebnisse
in der HIT-Datenbank vorliegen.
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Elektronischer Impfauftrag
Zur Arbeitserleichterung und zusätzlichen Unterstützung des Hoftierarztes
bei der Dokumentation der Impfungen in HIT wird auf Basis der
Impfliste ein Impfauftrag erstellt. Dieser beinhaltet alle ausgewählten
Parameter und kann nach abgeschlossener Impfaktion in die <Erfassungsmaske über Bestandsregister>
eingelesen werden. Damit entfällt der Arbeitsschritt, die Impfparameter aus der
Impfliste manuell in die einzelnen Datenfelder der Erfassungsmaske einzutragen.
Zudem werden Eingabefehler vermieden.
Im Einzelnen:
Mit der Erstellung einer Impfliste werden die eingegebenen Daten, wie die Betriebsummer des
Tierhalters/Tierarztes, das Impfdatum mit Impfzweck und -stoff, einschließlich
die Kriterien zur Tierauswahl unter einer Auftraggeber-Nummer mit einer
Auftragsnummer als Impfauftrag gespeichert. Beim Auftraggeber handelt es sich um die eingeloggte Person, die in der HIT mit
ihrer Betriebsnummer und PIN angemeldet ist und die Impfliste generierte, also
der Landwirt selbst, sein bevollmächtigter Hoftierarzt oder die
Veterinärverwaltung.
Bitte beachten: Der Impfauftrag beinhaltet lediglich die Parameter zur
Impfung; die Eintragung der Impfungen erfolgt - wie gewohnt- in einem separaten
Schritt. Zweck des Impfauftrags ist es, die gespeicherten Parameter der Impfliste
automatisch in die Datenfelder der Erfassungsmaske einzulesen.
Die Impfaufträge sind einerseits aus der Liste des Drop-down-Menüs in der
Erfassungsmaske über das Bestandsregister abrufbar oder in der zugehörigen Übersicht
Impfaufträge einzusehen.
Das Speichern eines Impfauftrags bleibt aus, wenn das Häkchen entfernt wurde
und damit die Funktion inaktiviert ist.
|
Impfliste mit aktivierten Impfauftrag
(Auf Miniaturbild klicken, um
Bild in Großformat im Browser zu laden). |
|
Erfassungsmaske mit Drop-down-Menü
für Auswahl der Impfaufträge
(Auf Miniaturbild klicken, um
Bild in Großformat im Browser zu laden). |
|
Übersicht Impfaufträge
(Auf Miniaturbild klicken, um
Bild in Großformat im Browser zu laden). |
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Download CSV
Für die lokale Weiterverarbeitung (z.B. in Excel) oder für die
Übertragung von Massenmeldungen per Datei besteht die
Möglichkeit, die Daten im CSV-Format herunter zu laden. Hierbei gilt zu
beachten, dass zunächst die Datei abgespeichert und
anschließend in Excel geöffnet werden sollte. Beim direkten Öffnen der Datei vom
aktuellen Ort können Einlese-Probleme auftreten, die zu einem Datenverlust
führen.
Die CSV-Datei beinhaltet die Daten der Impfliste mit den letzten drei
Impfterminen.
Hinweise zu den Eingabe-Felder
Hier ist die 12stellige Betriebsnummer des Tierhalters einzugeben.
Die 12stellige Betriebsnummer des Tierarztes, der die Impfungen durchführt,
ist hier anzugeben. Sofern der Tierhalter seinem Hoftierarzt eine Vollmacht
ausstelltt, werden die Adressdaten des Tierarztes in die Impfliste automatisch
übernommen. Andernfalls wird nur die Betriebsnummer des Tierarztes mit
ausgedruckt.
Auf Basis dieses Datums erfolgt die Ermittlung des Alters der Tiere! Weicht
das Impfdatum von diesem Datum ab, ist das errechnete Alter der Tiere nicht mehr
korrekt.
Bleibt das Feld leer, wird bei der Anzeige automatisch das heutige Datum
eingesetzt. Gibt man das Datum von heute an, muss kein Impfdatum eingegeben
werden.
Falls ein in der Zukunft liegendes Datum eingegeben wird, ist die Angabe des
Impfdatums zwingend erforderlich. Zudem muss das Impfdatum mit dem Datum des
Bestandsregisters übereinstimmen.
Folgende Sortieroptionen stehen zur Verfügung:
1- Ohrmarke: Die Standardsortierung zeigt alle Tiere aufsteigend nach
Ohrmarkennummer an. Dabei liegt bei ausländischen Ohrmarken der ISO-Länderschlüssel
zugrunde.
2 - Geburtsdatum: Alternativ können die Tiere nach Alter sortiert werden. Bei Tieren
für die noch keine Stammdaten vorliegen, ist das Alter nicht bekannt. Sie erscheinen nach
Ohrmarkennummer sortiert am Anfang der Liste.
3 - Geschlecht und Geburtsdatum: Alternativ können die Tiere nach Geschlecht und Alter
sortiert werden. Bei Tieren für die noch keine Stammdaten vorliegen, sind diese Daten
nicht bekannt. Sie erscheinen nach Ohrmarkennummer sortiert am Anfang der Liste.
4 - Betriebszugang und Ohrmarke: Alternativ können die Tiere nach dem ersten Zugang zum Betrieb
sortiert werden. Wenn ein Tier mehrmals am Betrieb zu- und abgeht,
werden unter der Ohrmarkenummer alle Zu- und Abgangsdaten zu diesem Tier angezeigt. Bei
gleichem Zugangsdatum wird nach Ohrmarke sortiert.
5 - letzten 5 Ziffern der Ohrmarke: Diese spezielle Sortierung die Tiere aufsteigend nach
den letzten 5 Ziffern der Ohrmarke. Ausländische Tiere werden nach dem
Landeskenner in der Ohrmarke sortiert.
6- Geschlecht und Betriebszugang: Alternativ können die Tiere nach Geschlecht und
ersten Zugang zum Betrieb
sortiert werden. Wenn ein Tier mehrmals am Betrieb zu- und abgeht,
werden unter der Ohrmarkenummer alle Zu- und Abgangsdaten zu diesem Tier angezeigt.
Tiere mit fehlenden Stammdaten erscheinen nach Ohrmarkennummer sortiert am Anfang der Liste.
Das Feld kann leer bleiben, wenn das Bestandsregister auf Heute datiert ist. Erlaubt ist auch ein Datum in der Zukunft
(jedoch nicht mehr als 7 Tage). Hierbei ist zu beachten, dass die
Altersberechnung der Tiere auf Basis des Bestandsregister-Datums erfolgt. Im
Fall eines abweichendem Impfdatums ist demnach das ermittelte Alter nicht mehr
korrekt!
Sofern das Impfdatum in der Zukunft liegt, sollte das Bestandsregister auf
das selbe Datum datiert sein, um das Alter der Tiere korrekt ermitteln zu
können.
Die Angabe des Impfzwecks ist zwingend erforderlich.
Der Hoftierarzt kann Impfungen gegen BHV1, BVD, Q-Fieber, Rindergrippe und BT eingeben. Nur die
Veterinärverwaltung ist befugt auch MKS-Impfungen zu erfassen.
Um zeitgleich durchgeführte BTV-4 und BTV-8 Impfungen auf einmal zu melden,
können Kombinationen von Impfungen im BT-Bereich gemeldet werden: bei Impfzweck
„BTV-Kombi“ anklicken und dann die entsprechende Impfstoff Kombination aus der
Liste auswählen.
Die Angabe des Impfstoffs ist nicht zwingend erforderlich.
BT- Impfschema für die Impfstoffe zum Schutz gegen die
Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BT), Stand 11/06/2024
Code |
Impfstoff |
Mindestalter
wenn Mutter naiv
(= nicht geimpft)
(4*) |
Mindestalter
wenn Mutter geimpft
(4*) |
Impfschema
Rind |
Mindest-
Impfabstand
* |
Maximal
zulässiger Impfabstand
(1*)
(3*) |
Impfschutz
(Booster-Effekt) |
Wiederholungsimpfung
(2*)
(3*)
|
T01 |
BTV-8,
CZ Veterinaria/ MSD, BLUEVAC-8/Bovilis Blue-8 |
2,5 Monate |
2,5 Monate |
2 x im Abstand von 21-28 Tage |
19 Tage |
36 Tage |
28 Tage nach Zweitimpfung |
vor Ablauf von 407 Tagen nach der Zweitimpfung |
T11 |
BTV-8, Merial, BTVPUR AlSap 8
nicht mehr verwendbar |
1 Monat |
2,5 Monate |
2 x im Abstand von 21-28 Tage |
19 Tage |
36 Tage |
21 Tage nach Zweitimpfung |
" |
T12 |
BTV-8,
Pfizer/Fort Dodge, ZULVAC 8 Bovis
nicht mehr verwendbar |
2,5 Monate |
2,5 Monate |
2 x im Abstand von 21 Tage |
19 Tage |
29 Tage |
25 Tage nach Zweitimpfung |
" |
T13 |
BTV-8,
Intervet, Bovillis
nicht mehr verwendbar |
6 Wochen |
6 Wochen |
2 x im Abstand von 21 Tage |
19 Tage |
29 Tage |
21 Tage nach Zweitimpfung |
" |
T15 |
BTV-8,
Zoetis, ZULVAC 8 Bovis |
3 Monate |
3 Monate |
2 x im Abstand von 21 Tage |
19 Tage |
36 Tage |
25 Tage nach Zweitimpfung |
" |
T16 |
BTV-8,
Merial/ Boehringer, BTVPUR 8 |
1 Monat |
2,5 Monate |
2 x im Abstand von 21-28 Tage |
19 Tage |
36 Tage |
21 Tage nach Zweitimpfung |
" |
T19 |
BTV-8, Zoetis, ZULVAC BTV 8 |
3 Monate |
3 Monate |
2 x im Abstand von 21 Tage |
19 Tage |
36 Tage |
25 Tage nach Zweitimpfung |
noch nicht festgelegt |
U01 |
BTV-4,
CZ Veterinaria/ MSD, BLUEVAC- 4 |
2 Monate |
3 Monate |
2 x im Abstand von 28 Tage |
21 Tage |
36 Tage |
21 Tage nach Zweitimpfung |
vor Ablauf von 407 Tagen nach der Zweitimpfung |
U02 |
BTV-4,
Merial/ Boehringer, BTVPUR 4 |
1 Monat |
2,5 Monate |
2 x im Abstand von 21-28 Tage |
19 Tage |
36 Tage |
21 Tage nach Zweitimpfung |
" |
Y17 |
BTV-8+4
Kombiimpfstoff, Boehringer, BTVPUR 8+4 |
1 Monat |
2,5 Monate |
2 x im Abstand von 21-28 Tage |
19 Tage |
36 Tage |
21 Tage nach Zweitimpfung |
" |
Z18 |
BTV-8+4
Kombiimpfstoff, Syva/Virbac, Syvazul BTV 8+4 |
2 Monate |
3 Monate |
2 x im Abstand von 21Tage |
19 Tage |
36 Tage |
21 Tage nach Zweitimpfung |
" |
V01
|
BTV-3
BulTaVo 3
Boehringer Ingelheim (5*) |
1 Monat |
2,5 Monate |
2 x im Abstand von 21 Tage |
19 Tage |
29 Tage |
(noch) nicht belegt |
"
(vorläufig) |
V02 |
BTV-3
Bluevac-3
CZ Vaccines (5*) |
2 Monate |
2 Monate |
2 x im Abstand von 21-28 Tage |
19 Tage |
36 Tage |
(noch) nicht belegt |
"
(vorläufig) |
V03 |
BTV-3
Syvazul BTV 3
Laboratorios Syva (5*) |
2 Monate |
3 Monate |
2 x im Abstand von 21Tage |
19 Tage |
29 Tage |
(noch) nicht belegt |
"
(vorläufig) |
(1*)
Der Abstand zwischen zwei Impfungen wird durch den Hersteller des
Impfstoffes festgelegt und nicht durch die HIT-Datenbank. Für die praktische
Umsetzung der Impfaktion wurde auf Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts die
Untergrenze um zwei Tage und die Obergrenze um acht Tage erweitert. (2*)
Nach Rücksprache mit dem Paul-Ehrlich-Instituts ist der vom Hersteller
empfohlene Impfabstand für die Wiederholungsimpfung von 365 Tagen um sechs
Wochen erweitert worden. Fristen bei der Ermittlung des BT-Impfstatus
| Erfolgt die Grundimmunisierung mit zwei verschiedenen Impfstoffen,
errechnet sich der Impfabstand aus der Herstellerangabe zum ersten
Impfstoff. |
| Der Eintritt des Immunitätsbeginns (Booster-Effekt) wird vom Impfstoff
der zweiten Impfung ermittelt. |
| Die Jahresfrist für die Wiederholungsimpfung zählt ab der zweiten
Impfung. |
(3*)
Auf Grund von Lieferschwierigkeiten der BTV-Impfstoffe in den Jahren 2017, 2018
und 2019 wurden die Impfintervalle
im Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2019 durchgeführte und in der Datenbank eingetragene BTV-Impfungen erweitert (Beschluss der Bundesländer). Die Anpassungen erfolgten im Dezember 2018 und Januar
und April 2019.
Dies gilt nur für die zweite Impfung der Grundimmunisierung sowie erfolgte jährliche Wiederholungsimpfungen.
| der Zeitraum für die Wiederholungsimpfung wurde erweitert auf 455
Tage (=365 + 90 statt + 42) |
| der Zeitraum für die Grundimmunisierung wurde erweitert auf 90
Tage (nur bis 30.04.2019 ab 01.05.2019 gelten die Fristen wie oben in
Tabelle dargestellt) |
(4*)
Zur Vereinheitlichung der Berechnung werden technisch 1 Monat wie 30
Tage, 2 Monate wie 60 Tage, 2,5 Monate wie 75 Tage, 3 Monate wie 90 Tage
gerechnet. Unterhalb des jeweiligen Mindestalters führt die Meldung der
Impfung zu einem entsprechendem Status (ER9). Fachlich sind die jeweilig
gültigen Angaben des Impfstoffherstellers ausschlaggebend. Die rechnersiche
Unterscheidung des Mindestalters bei Kälbern von geimpften oder ungeimpften
Müttern wird seit 22.05.2019 technisch vorgenommen. Als naiv wird das Muttertier
betrachtet, wenn es gar keine Impfung erhalten hat.
(5*)
Die BTV-3 Impfstoffe BulTaVo 3, Bluevac-3 und Syvazul BTV 3 dürfen ab 07.06.2024
gemäß BTV3-ImpfgestattungsV verwendet werden. Da der Beginn der Immunität noch
nicht belegt ist, erhalten Rinder mit zwei gültigen, eingetragenen Impfungen den
Status "IM2" jedoch bis auf Weiteres nicht den Status "GRU".
BHV1-Impfschema
Die Ermittlung eines speziellen BHV1-Impfstatus ist in der internen
Testphase und für die Anwendung noch nicht freigegeben!
Die Berechnung / Ausgabe eines spezifizierten BHV1-Impfstatus auf Basis des
nachfolgenden Schema erfolgt nur dann, wenn der Betrieb hierfür von der
Veterinärverwaltung freigeschaltet wurde (derzeit nur in NRW)!
NR. |
Code |
Impfstoff |
Mindestalter |
Impfschema
Rind |
Mindest-
Impfabstand
|
Maximal
zulässiger Impfabstand
(incl. 7 Tage Kulanz)
|
Impfschutz
(Booster-Effekt) |
Wiederholungsimpfung
|
200 |
IBR |
IBR-Marker-Impfstoff (ohne nähere Differenzierung) |
3 Monate |
2x im Abstand von 4 Wochen |
21 Tage |
35 Tage |
28 Tage nach Zweitimpfung |
183 Tage (max. 225 Tage) |
201 |
I01 |
Bovilis IBR Marker, (ohne Differenzierung) |
3 Monate |
2x im Abstand von 4 Wochen |
21 Tage |
35 Tage |
28 Tage nach Zweitimpfung |
" |
202 |
I02 |
Ibraxion |
ab 2 Wo. oder 3 Monate |
2x im Abstand von 21 Tagen |
21 Tage |
35 Tage |
14 Tage nach Zweitimpfung |
" |
203 |
I03 |
Rhinobovin Marker Inaktiviert |
3 Monate |
2x im Abstand von 4 Wochen |
21 Tage |
35 Tage |
28 Tage nach Zweitimpfung |
" |
204 |
I04 |
Riemser
IBR/IPV-Vakzine |
ab 2 Wo |
2x im Abstand von 4 Wochen |
21 Tage |
35 Tage |
28 Tage nach Zweitimpfung |
" |
205
|
I05
|
Rispoval
IBR-Marker vivum
|
ab 2 Wo |
im Alter von 3 Monaten |
21 Tage |
35 Tage |
7 Tage nach Erstimpfung |
" |
3 Monate |
nein |
|
|
|
" |
206 |
I06 |
Rispoval
IBR-Marker inactivatum |
3 Monate |
2x im Abstand von 4 Wochen |
21 Tage |
35 Tage |
28 Tage nach Zweitimpfung |
" |
207 |
I07 |
Rispoval
IBR-Marker+BRSV+PI3 vivum |
ab 2 Wo |
2x im Abstand von 4 Wochen |
21 Tage |
35 Tage |
28 Tage nach Zweitimpfung |
" |
208 |
I08 |
Bovilis
IBR Marker inac |
3 Monate |
2x im Abstand von 4 Wochen |
21 Tage |
35 Tage |
28 Tage nach Zweitimpfung |
" |
209
|
I09
|
Bovilis
IBR Marker live
|
2 Wo |
2x im Abstand von 4 Wochen |
21 Tage |
35 Tage |
7 Tage nach Erstimpfung |
" |
3 Monate |
nein |
|
|
|
" |
210 |
I10 |
Hiprabovis IBR Marker Live |
3 Monate |
2x im Abstand von 4 Wochen? |
21 Tage |
35 Tage |
28 Tage nach Zweitimpfung |
" |
BVD-Impfschema
Die Ermittlung eines speziellen BVD-Impfstatus ist in der internen
Testphase und für die Anwendung noch nicht freigegeben!
Die Berechnung / Ausgabe eines spezifizierten BVD-Impfstatus
auf Basis des nachfolgenden Schema erfolgt nur dann, wenn der Betrieb hierfür
von der Veterinärverwaltung freigeschaltet wurde (derzeit nur in NRW)!
NR. |
Code |
Impfstoff |
Mindestalter |
Impfschema
Rind |
Mindest-
Impfabstand
|
Maximal
zulässiger Impfabstand
(incl. 7 Tage Kulanz)
|
Impfschutz
(Booster-Effekt) |
Wiederholungsimpfung
|
300 |
BVD |
BVD-Impfstoff (ohne nähere Differenzierung) |
3 Monate |
|
|
|
|
|
301 |
B01 |
Bovidec |
3 Monate |
2x im Abstand von 3 Wochen |
21 Tage |
35 Tage |
7 Tage nach Zweitimpfung |
366 Tage (max.
400 Tage) |
302 |
B02 |
Bovilis BVD-MD |
8 Monate |
2x im Abstand von 3 Wochen |
21 Tage |
35 Tage |
28 Tage nach Zweitimpfung |
183 Tage (max.
225 Tage) |
303 |
B03 |
Mucobovin |
6 Monate |
2x im Abstand von 4-6 Wochen
(2.Impfung muss mit Vacoviron sein sonst kein fetaler Schutz) |
28 Tage |
45 Tage |
21 Tage nach Zweitimpfung |
366 Tage (max.
400 Tage) |
304 |
B04 |
PregSure BVD |
3 Monate |
2x im Abstand von 3 Wochen |
21 Tage |
35 Tage |
14 Tage nach Zweitimpfung |
366 Tage (max.
400 Tage) |
305 |
B05 |
Rispoval 3-BRSV-PI3-BVD |
|
|
|
|
|
|
306 |
B06 |
Vacoviron FS |
6 Monate |
2x im Abstand von 4-6 Wochen
(Erste mit Mucobovin, Bovidec, Bovilis BVD-MD Zweite mit Vacoviron FS) |
21 Tage |
45 Tage |
21 Tage nach Zweitimpfung |
366 Tage (max.
400 Tage) |
307 |
B07 |
Bovela |
3 Monate |
1x Impfung |
entfällt |
entfällt |
21 Tage nach Erstimpfung |
366 Tage (max.
400 Tage) |
308 |
B08 |
Bovalto Respi 4 |
2 Wochen |
2x im Abstand von 3 Wochen |
19 Tage |
28 Tage |
21 Tage nach Zweitimpfung |
183 Tage (max.
225 Tage) |
In den meisten Ländern wird die Angabe der Chargennummer im Rahmen der BTV-
Impfung gefordert.
Sofern innerhalb eines Impfdurchgangs die Charge wechselt, können in dieses
Feld weitere Nummern eingetragen werden, wie z.B. 123-Fort Dodge (Anzahl 100),
333-Fort Dodge (Anzahl 50). Die Eingabe eines Semikolons ist nicht erlaubt.
Die Tierseuche wird automatisch aus dem Impfzweck übernommen.
Ohne Angabe von Kriterien für die Tierauswahl wird der Gesamtbestand
angezeigt. Bei der Auswahl ist zu beachten, das die Kriterien mit einer "UND"- Bedingung verknüpft sind. Dies
bedeutet nur Tiere, die zugleich alle angegebenen Kriterien erfüllen, werden ausgegeben.
Auswahlkriterien
| nach Status
Der Tierstatus als Gesamtbefund wird auf Basis der in HIT gespeicherten
Einzeluntersuchungsergebnisse und Impfdaten ermittelt. Sofern die Ergebnisse
oder Impfungen nicht vollständig oder gar nicht in HIT erfasst wurden,
werden die Tiere fälschlicherweise ohne oder falschen Status geführt.
Ein Status zur Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BT) wird von der HIT-Datenbank derzeit noch nicht ermittelt, so dass
eine spezielle Auswahl nach Tieren mit negativen oder positiven BT-Befunden
nicht möglich ist).
Achtung: Im März 2015 wurde die BHV1-VO geändert. Die Änderungen
wurden zum 31.05.2016 in HIT umgesetzt.
Daraus ergeben sich neue bzw. geänderte Tierstatus im Bereich BHV1,
insbesondere die Status PBI und PSE existieren in der alten Form nicht mehr,
statt dessen werden jetzt differenzierte Status ermittelt. Eine vollständige
Liste aller Schlüssel und Kürzel siehe
BHV1-Tierstatus im Data-Dictionary.
| Positive Tiere
Bitte beachten Sie hierbei, dass zu der Gruppe der positiven BHV1-Tiere auch
Rinder mit
einem gBpos/gEneg -Ergebnis zählen und es sich um Impftiere handeln könnte,
deren Impfdaten noch nicht in der Datenbank hinterlegt sind.
Nr. |
Code |
BHV1 |
Zusatzinformation |
20 |
P |
positiv,
ohne Impfung |
|
21 |
NP |
positiv
(vorher negativ), ohne Impfung |
|
22 |
PP |
positiv
(mehrfach), ohne Impfung |
|
23 |
PW |
positiv (mit
Widerspruch durch späteres anderes Ergebnis), ohne Impfung |
|
24 |
PWP |
positiv (mit
Widerspruch, anschließend noch mal positiv), ohne Impfung |
|
25 |
PW9 |
positiv (mit
Widerspruch durch späteres anderes Ergebnis), ohne Impfung |
Untersuchung unter 9
Monate |
26 |
PP9 |
positiv (mit
Widerspruch, anschließend noch mal positiv), ohne Impfung |
Untersuchung unter 9
Monate |
27 |
PB |
positiv im
gB-Test, kein oder kein eindeutiger gE-Test vorhanden |
|
28 |
PBI |
positiv im
gB-Test, negativ im gE-Test (möglicherweise Impftier), ohne Impfung |
|
29 |
PSE |
positiv im
gB-Test, negativ im gE-Test (2x untersucht, wahrscheinlich Impftier od.
Pseudoimpfling) |
|
52 |
IMP |
Impftier,
positiv |
|
55 |
IPB |
Impftier,
positiv im gB-Test, kein oder kein eindeutiger gE-Test vorhanden |
|
62 |
IPW |
Impftier,
(positiv mit Widerspruch im Testergebnis) |
|
71 |
P9 |
positiv
gB-Test, negativ gE-Test (mgl.Kolostral-AK), ohne Impfung |
Untersuchung unter 9
Monate |
72 |
PB9 |
positiv
gB-Test, negativ gE-Test (mgl.Kolostral-AK), ohne Impfung |
Untersuchung unter 9
Monate |
125 |
PWX |
Analog PW9
(positiv (mit
Widerspruch durch späteres anderes Ergebnis), ohne Impfung) |
Tieralter über 9 Monate |
126 |
PPX |
Analog PP9
(positiv (mit
Widerspruch, anschließend noch mal positiv), ohne Impfung) |
Tieralter über 9 Monate |
127 |
PBM |
positiv gB,
Milchreagent |
|
170 |
PEX |
Analog PE9
(positiv
gB-Test, kein negativer gE-Test, Mutter geimpft) |
Tieralter über 9 Monate |
171 |
PX |
Analog P9
(positiv
gB-Test, negativ gE-Test (mgl.Kolostral-AK), ohne Impfung) |
Tieralter über 9 Monate |
172 |
PBX |
Analog PB9
(positiv gB-Test, negativ gE-Test (mgl.Kolostral-AK), ohne Impfung) |
Tieralter über 9 Monate |
|
|
BVD-Status
(Bovine Virusdiarrhoe) |
U0 |
BVDV infiziert (virologisch positiv nach Ohrstanze, ggf. nachuntersuchen) |
Rind mit einem virologisch positiven Untersuchungsergebnis (Ohrgewebe als
Probenmaterial) |
U1 |
BVDV infiziert (virologisch positiv, ggf.nachuntersuchen) |
Rind mit einem virologisch positiven Untersuchungsergebnis |
U2 |
BVDV infiziert (virologisch positiv, Nachuntersuchung unklar) |
Rind mit einem virologisch positiven Untersuchungsergebnis, - zusätzlich mit einer Nachuntersuchung, die jedoch nicht im vorgeschrieben Untersuchungsabstand erfolgt und damit nicht valide ist. |
|
U35 |
Mutter eines PI-Tieres, ggf. untersuchen |
Zugewiesen wird dieser Status einer Mutter, deren Kalb den Status U0, U1, U2, P10, P11 oder P35 hat |
|
P9 |
BVDV infiziert, wahrscheinlich persistent (ohne Wiederholung, tot vor
Ablauf von 40 Tagen) |
Rind mit einem virologisch positiven Untersuchungsergebnis - d. h. mit Status U0 oder U1 oder U2 , das vor
Ablauf von 40 Tagen geschlachtet oder getötet wurde bzw. verendete |
|
P10 |
Persistent mit BVDV infiziert (ohne Wiederholungsuntersuchung nach
Ablauf von 40 Tagen) |
Nach §1 der BVD-VO gilt ein Rind persistent infiziert, wenn es mit positiven Befund untersucht worden ist ( Status U0, U1 oder U2) und bei dem eine Wiederholungsuntersuchung nach längstens
40 Tagen unterblieben ist. |
|
P11 |
Persistent mit BVDV infiziert (virologisch positiv, nach Wiederholungsuntersuchung) |
Nach §1 der BVD-VO gilt ein Rind persistent infiziert, wenn es mit positiven Befund untersucht worden ist und vor
Ablauf von 40 Tagen eine weitere Untersuchung mit positiven Ergebnis durchgeführt wurde. |
|
P35 |
Persistent mit BVDV
infiziert, Nachkomme eines PI-Tieres, abgeleitet von PI-Mutter
|
P35 wird an ein Kalb von einer PI-Mutter vergeben, das selbst nicht untersucht wurde bzw. kein valides Ergebnis
hat. Die Mutter gilt als PI-Tier, wenn sie den Status P9, P10 oder P11 hat. |
|
|
| Negative Tiere |
|
Nr. |
Code |
BHV1 |
Zusatzinformation |
10 |
N |
negativ,
ohne Impfung |
|
11 |
NE |
negativ im
gE-Test, ohne Impfung |
|
12 |
NE9 |
negativ
gE-Test, positiv gB-Test (mgl.Kolostral-AK, Mutter geimpft), ohne
Impfung |
Untersuchung unter 9
Monate |
13 |
NS9 |
negativ
gE-Test, positiv gB-Test (2x, wahrsch.Kolostral-AK, Impftier od.
Pseudoimpfl.), ohne Impfung |
Untersuchung unter 9
Monate |
14 |
NBI |
negativ
gE-Test, positiv gB-Test (möglicherweise Impftier) |
Untersuchung ab 9
Monate |
15 |
NSE |
negativ
gE-Test, positiv gB-Test (2x, wahrsch. Impftier od. Pseudoimpfl) |
Untersuchung ab 9
Monate |
51 |
IMN |
Impftier,
negativ |
|
61 |
INW |
Impftier,
(negativ mit Widerspruch im Testergebnis) |
|
112 |
NEX |
Analog NE9
(negativ
gE-Test, positiv gB-Test (mgl.Kolostral-AK, Mutter geimpft), ohne
Impfung) |
Tieralter über 9 Monate |
113 |
NSX |
Analog NS9
(negativ
gE-Test, positiv gB-Test (2x, wahrsch.Kolostral-AK, Impftier od.
Pseudoimpfl.), ohne Impfung) |
Tieralter über 9 Monate |
117 |
NMR |
negativ,
Milchreagent |
|
|
|
BVD-Status
(Bovine Virusdiarrhoe) |
N10 |
BVDV unverdächtiges Rind (virologisch negativ aus Ohrstanze) |
Rind mit einem virologisch negativen Untersuchungsergebnis (Ohrgewebe als Probenmaterial) |
N11 |
BVDV unverdächtiges Rind
(virologisch negativ) |
Rind mit einem virologisch negativen Untersuchungsergebnis |
N12 |
BVDV unverdächtiges Rind
(virologisch und serologisch negativ) |
Rind mit einem virologisch und serologisch negativen Untersuchungsergebnis (Probenentnahme erfolgte am selben Tag); ohne Bedeutung nach der neuen VO; bleibt zunächst bestehen |
N13 |
BVDV unverdächtiges Rind (virologisch negativ, nachuntersucht) |
Das Rind war zunächst virologisch positiv und bei der Nachuntersuchung negativ; es lag zum Zeitpunkt der ersten Probennahme eine transiente (vorübergehende) Infektion vor. |
N14 |
BVDV unverdächtiges Rind (virol. und serol. neg., nachuntersucht) |
Das Rind war zunächst virologisch positiv; es folgte eine weitere Probenennahme, die zugleich virologisch und serologisch untersucht wurde (ohne Bedeutung nach der neuen VO; bleibt zunächst bestehen) |
N15 |
BVDV unverdächtiges Rind
( serologisch positiv, virologisch negativ) |
Das Rind war
zunächst serologisch postiv; eine weitere Probennahme zu einem späteren
Zeitpunkt ergab ein virologisch negatives
Untersuchungsergebnis |
N35 |
BVDV unverdächtiges Rind (abgeleitet über vir. neg. Kalb) |
Die Mutter eines Kalbes mit Status N10, N11, N12, N13, N14 oder N15 ist automatisch BVDV-unverdächtig;
sie muss damit nicht selbst untersucht werden |
|
|
Grenzwertig/invalid/widersprüchliche Tiere
Nr. |
Code |
BHV1 |
Zusatzinformation |
30 |
G |
grenzwertig,
ohne Impfung |
|
32 |
GB |
grenzwertig
gB-Test, kein oder kein eindeutiger gE-Test vorhanden, ohne Impfung |
|
33 |
GB9 |
grenzw.
gB-Test, kein eindeutig.gE, (mgl.Kolostral-AK, Mutter geimpft), ohne
Impfung |
Untersuchung unter 9
Monate |
34 |
GN |
grenzwertig
gB-Test, negativ im gE, ohne Impfung |
|
35 |
GN9 |
grenzw.
gB-Test, negativ im gE, (mgl.Kolostral-AK, Mutter geimpft), ohne Impfung |
Untersuchung unter 9
Monate |
36 |
GE |
grenzwertig
gE-Test, ohne Impfung |
|
37 |
GE9 |
grenzwertig
gE-Test, (mgl.Kolostral-AK, Mutter geimpft), ohne Impfung |
Untersuchung unter 9
Monate |
50 |
IMW |
Impftier,
(mit Widerspruch im Testergebnis, seit Sep.13 differenziert INW, IPW) |
|
53 |
IMI |
Impftier,
(mit invalidem BHV1-Testergebnis) |
|
54 |
IMG |
Impftier,
(mit grenzwertigem BHV1-Testergebnis) |
|
59 |
IM |
Impftier,
(ohne BHV1-Testergebnis) |
|
63 |
IGB |
grenzwertig
gB-Test, kein oder kein eindeutiger gE-Test vorhanden, mit Impfung |
|
64 |
IGE |
grenzwertig
gE-Test, mit Impfung |
|
133 |
GBX |
Analog GB9
(grenzw.
gB-Test, kein eindeutig.gE, (mgl.Kolostral-AK, Mutter geimpft), ohne
Impfung) |
Tieralter über 9 Monate |
135 |
GNX |
Analog GN9
(grenzw.
gB-Test, negativ im gE, (mgl.Kolostral-AK, Mutter geimpft), ohne Impfung) |
Tieralter über 9 Monate |
137 |
GEX |
Analog GE9
(grenzwertig
gE-Test, (mgl.Kolostral-AK, Mutter geimpft), ohne Impfung) |
Tieralter über 9 Monate |
|
|
Tiere ohne Untersuchung bzw. ohne gespeicherte
Befunde
Hier können auch untersuchte Tiere aufgelistet werden, deren Befund
jedoch nicht in HIT vorliegen. Bei BHV1 gibt es keinen speziellen Status
für ein nicht untersuchtes Tier.
BVD-Status
(Bovine Virusdiarrhoe) |
SYS |
keine Aussage zum Tier wegen Systemfehler |
|
O1 |
ohne Status (Keine verwertbare Untersuchung) |
Rind mit einem invaliden oder grenzwertigem Untersuchungsergebnis |
O2 |
ohne Status (serologisch negativ, aber Tier zu jung) |
Rind war zum Zeitpunkt der serologischen Untersuchung
zu jung (ohne Bedeutung nach der neuen VO; bleibt zunächst bestehen)
|
O3 |
ohne Status (serologisch positiv, aber Tier zu jung) |
Rind war zum Zeitpunkt der serologischen Untersuchung
zu jung (ohne Bedeutung nach der neuen VO; bleibt zunächst bestehen)
|
O4 |
ohne Status (virologisch negativ, aber Test zu früh) |
Rind war zum Zeitpunkt der virologischen Untersuchung zu jung. Nach der amtlichen Methodensammlung ist für die jeweilige Nachweismethode ein bestimmtes Alter des Tieres zur Probenentnahme vorgeschrieben. |
O5 |
ohne Status (serologisch negativ) |
Gemäß
der neuen Bundesverordnung zum
Schutz der Rinderbestände gegen die Infektion mit dem Bovinen
Virusdiarrhoe-Virus (BVDV), die ab 01.01.2011 in Kraft tritt, gilt
ein Rind als BVDV-unverdächtig, wenn ein virologisch
negatives Untersuchungsergebnis vorliegt. |
O6 |
ohne Status (kein Probenmaterial) |
Der Status wird vergeben, wenn dem Labor kein Probenmaterial zur Untersuchung vorliegt. Die betreffenden Tiere können damit gezielt für eine Nachuntersuchung ermittelt werden. |
O7 |
Probe eingegangen |
Soll der Rinderhalter über den Probeneingang informiert werden, meldet das Labor den Befund mit der entsprechenden Methode (Code 998 ) und , Untersuchungsart= 0 und Ergebnis=4 |
N21 |
entfällt ab 01.01.2011:
Nicht persistent mit BVDV infiziert (2.Grad, in JTF-Unters. serologisch positiv) |
Rind mit einem
serologisch positiven Untersuchungsergebnis.
Gemäß der neuen Bundesverordnung zum
Schutz der Rinderbestände gegen die Infektion mit dem Bovinen
Virusdiarrhoe-Virus (BVDV), die ab 01.01.2011 in Kraft tritt, gilt
ein Rind als BVDV-unverdächtig, wenn ein virologisch
negatives Untersuchungsergebnis vorliegt. |
N31 |
entfällt ab
01.01.2011:
Nicht persistent mit BVDV infiziert (3.Grad, indirekt über JTF-Untersuchung, Verfahren Bayern) |
Status aus dem freiwilligen bayerischen
Bekämpgungsverfahren:
Gemäß der neuen Bundesverordnung zum
Schutz der Rinderbestände gegen die Infektion mit dem Bovinen
Virusdiarrhoe-Virus (BVDV), die ab 01.01.2011 in Kraft tritt, gilt
ein Rind als BVDV-unverdächtig, wenn ein virologisch
negatives Untersuchungsergebnis vorliegt.
|
N32 |
entfällt ab
01.01.2011:
Nicht persistent mit BVDV infiziert (3.Grad, indirekt über JTF-Unters., Verfahren Bayern, ser. neg) |
Status aus dem
freiwilligen bayerischen Bekämpgungsverfahren:
Gemäß der neuen Bundesverordnung zum
Schutz der Rinderbestände gegen die Infektion mit dem Bovinen
Virusdiarrhoe-Virus (BVDV), die ab 01.01.2011 in Kraft tritt, gilt
ein Rind als BVDV-unverdächtig, wenn ein virologisch
negatives Untersuchungsergebnis vorliegt.
|
|
|
| Impfung
Im Fall einer z.B. anstehenden zweiten Grundimmunisierung gegen die
Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease, BT) oder
Auffrischungsimpfung ist eine Selektion nach geimpften Tieren - auch innerhalb eines
gewissen Impfzeitraums- möglich.
Bei BHV1 wird die Impfinformation im Status mitgeführt, nicht so bei BVD.
Ob ein Tier gegen BVD geimpft wurde, lässt sich nur an der Datenausgabe in
den Spalten zur Impfung erkennen.
|
| BT-Impfstatus (Impfstatus Blauzungenkrankheit /Bluetongue Disease, BT) )
Die einzeltierbezogen erfassten Impfungen werden hinsichtlich des vom
Impfstoffhersteller empfohlenen Impfabstands und Immunitätsbeginns
plausibilisiert. Ergebnis hieraus ist der von HI-Tier abgeleitete
Impfstatus. Bei Überschreitung des Impfabstands ist bereits eine
Kulanz von acht Tagen- nach Vorgaben des Friedrich-Löffler-Instituts,
berücksichtigt. Eine Toleranzgrenze im Fall eines unterschrittenen
Impfabstands wird nicht eingeräumt.
Eine unvollständige oder fehlende Dokumentation der Impfdaten in HIT hat
zur Folge, dass die Tiere fälschlicherweise ohne oder falschen Status
ausgegeben werden.
Selektion von Rindern nach BT-Impfstatus:
Der Status kann in numerischer Form oder als Kürzel angegeben werden;
so ist bei einer Abfrage aller zur Zweitimpfung anstehenden Tiere entweder
15 oder I2A einzutragen- mehrere Stati sind getrennt mit Komma zu listen oder als Bereich mit Bindestrich, z.B.
20-21 anzugeben.
|
Der BT-Impfstatus im Einzelnen
(Stand 14.03.2019)
(vgl. hierzu Impfschema nach
Herstellerangaben)
Nr |
Code |
Text |
Beschreibung |
0 |
OHN |
keine Impfung |
Ggf. wurden die Impfdaten nicht in HIT erfasst oder nur als
Bestandsimpfung oder das Tier wurde tatsächlich nicht geimpft |
1 |
AUT |
autogen / bestandspez. Impfstoff |
BTV-3 Impfung mit autogenem / bestandspezifischem Impfstoff, es wird kein Impfstatus ermittelt.
Die Eintragung dient nur der Dokumentation der Impfung. |
10 |
MAT |
Maternaler Impfschutz, ohne eigene Impfung |
gilt für Kälber unter 90 Tage alt von Mutter mit Status 20 oder 30 (=Mutter mit vollständigen Impfschutz)
- und (entsprechend Vorgaben der Tierhaltereklärung zum
innerstaatlichen Verbringen von Kälbern ) wenn Geburt frühestens 28
Tage nach Eintreten des Impfschutzes der Mutter. |
11 |
MAX |
Maternaler Impfschutz +eigene Impfungen |
gilt für Kälber unter 90 Tage alt von Mutter mit Status 20 oder 30 (=Mutter mit vollständigen Impfschutz). Zudem wurde das Kalb bereits
geimpft. |
12 |
MAE |
Maternaler Impfschutz +Erstimpfung |
gilt für Kälber unter 90 Tage alt von Mutter mit Status 20 oder 30.
Zudem wurde das Kalb ein Mal geimpft. |
13 |
IM1 |
BTV-Erstimpfung |
Die erste Impfung im Rahmen der Grundimmunisierung
liegt vor |
14 |
IMU |
BTV-Zweitimpfung liegt vor, aber Impfabstand unterschritten |
Laut Hersteller ist der Impfabstand beim Impfstoff BLUEVAC-8, ZULVAC 8
und Bovillis unterschritten, wenn zwischen der ersten und zweiten Impfung weniger als
19 Tage vergangen sind
Für den Impfstoff
BTVPUR AlSap 8 gilt der Impfabstand als zu kurz bei unter 26
Tagen. |
15 |
I2A |
BTV-Zweitimpfung anstehend |
BLUEVAC-8, ZULVAC 8 und
Bovillis: 19 Tage nach der Erstimpfung kann die zweite Impfung
durchgeführt werden.
BTVPUR AlSap 8: nach der Erstimpfung kann die zweite Impfung
erfolgen.
Der
vom Impfstoffhersteller vorgegebene Impfabstand wurde um eine Kulanz von 8
Tagen erhöht, so dass dieser Status bis zum 29. Tag bzw. 36. Tag gültig
ist.
ZULVAC 8 und Bovillis: Spätestens am 29. Tag nach der
ersten Impfung muss die Zweitimpfung erfolgt sein.
BLUEVAC-8 und BTVPUR AlSap 8: Spätestens am 36. Tag nach
der ersten Impfung muss die Zweitimpfung erfolgt sein.
|
16 |
IM2 |
BTV-Zweitimpfung liegt vor (noch kein Impfschutz) |
Die zweite Impfung im Rahmen der Grundimmunisierung liegt vor, jedoch ist noch kein vollständiger
Impfschutz aufgebaut, weil der Booster-Effekt erst nach einem bestimmten Zeitraum
eintritt, der abhängig vom Impfstoff ist (siehe Status 20 (GRU). |
17 |
I2S |
BTV-Zweitimpfung mit anderen Impfstoff
liegt vor (noch kein
Impfschutz) |
Analog zu Status 16; bei der Zweitimpfung wurde ein anderer
Impfstoff appliziert |
18 |
I2U |
BTV-Zweitimpfung liegt vor, aber Impfabstand überschritten |
BLUEVAC-8 und BTVPUR AlSap 8: Impfabstand mehr als
36 Tage
ZULVAC 8 und Bovillis: Impfabstand mehr als 29 Tage |
19 |
I2F |
BTV-Zweitimpfung ausgeblieben, Nachimpfungsfrist überschritten |
Hier können zwei verschiedene Konstellationen zu diesem Status führen:
| Die zweite Impfung fehlt und der Impfabstand ist bereits
überschritten: Auf dem vom Impfstoffhersteller empfohlene
Mindestabstand wurde noch eine Kulanz von 8 Tagen addiert, so dass bei
BLUEVAC-8 und BTVPUR AlSap 8 nach mehr als 36 Tagen und bei
ZULVAC 8
und Bovillis nach mehr als 29 Tage die Frist überschritten ist. |
| Beim Status I2F sind zwar 2
Impfungen in der Datenbank hinterlegt, jedoch ist die zweite Impfung
vor Ablauf des Mindestabstands von 19 Tagen (BLUEVAC-8, ZULVAC 8,
Bovillis) bzw. 26 Tagen (BTVPUR AlSap 8) erfolgt. Damit ist die Grundimmunisierung nicht
gegeben. Ggf. ist zu prüfen, ob Erfassungsfehler bezüglich des
Impfdatums vorliegen und damit zu diesem Status führen. |
|
20 |
GRU |
Grundimmunisierung wirksam |
Die Grundimmunisierung ist erst nach Ablauf der vom Hersteller
vorgegebenen Fristen wirksam (Booster-Effekt). Der Status 20
(Grundimmunisierung wirksam) gilt damit erst nach Ablauf dieser Fristen:
| BLUEVAC-8: Mindestens 15 Tage sind nach der Zweitimpfung vergangen
BTVPUR AlSap 8: Mindestens 23 Tage sind nach der Zweitimpfung vergangen
ZULVAC 8 Bovis: Mindestens 25 Tage sind nach der Zweitimpfung vergangen
Bovillis 8: Mindestens 21 Tage sind nach der Zweitimpfung vergangen
|
| Erfolgt eine 3. Impfung (= 1. Ausfrischungsimpfung) im Zeitraum
zwischen der Zweitimpfung (=Abschluss des Impfschemas, aber
Grundimmunisierung noch nicht wirksam), so wird diese ignoriert, da hier
keine Daten vorliegen inwieweit und ob eine erneute Boosterimpfung vor
Ausbildung des Immunschutzes der Grundimmunisierung zu einem rascheren
Eintritt des Immunschutzes führt. Das Tier bleibt in diesem Fall im
Status 20. Die Änderung in Status 30 (WDH) erfolgt erst nach Ablauf der
o. g. Fristen (15/23/25/21 Tage nach Zweitimpfung). |
|
21 |
GRS |
Grundimmunisierung wirksam, anderer Impfstoff |
Analog zu Status 20; bei der Zweitimpfung wurde ein anderer
Impfstoff appliziert |
30 |
WDH |
BTV-Wiederholungsimpfung liegt vor |
Der Status wird erst nach Eintritt des Impfschutzes- in Abhängigkeit
vom Impfstoff= 15/23/25/21 Tage nach Zweitimpfung-, und vor Ablauf von 12
Monaten (max. 407 Tage) nach der Zweitimpfung
Bei einer Auffrischungsimpfung vor
Ablauf der vom Impfstoff abhängigen Frist (15/23/25/21 Tage nach
Zweitimpfung) wird diese Impfung ignoriert und das Tier bleibt im Status
20.
|
31 |
WDU |
BTV-Wiederholungsimpfung liegt vor, aber Impfabstand überschritten,
über 1 Jahr |
Auffrischungsimpfung muss spätestens 12 Monate
(max. 407 Tage) nach der 2. Impfung erfolgt sein. |
32 |
WDA |
BTV-Wiederholungsimpfung ausgeblieben, über 1 Jahr |
Keine Auffrischungsimpfung innerhalb der Jahresfrist oder Daten nicht
erfasst bzw. nur als Bestandsimpfung in HIT eingegeben und damit nicht
einzeltierbezogen. |
Fristen bei der Ermittlung des BT-Impfstatus
| Erfolgt die Grundimmunisierung mit zwei verschiedenen Impfstoffen,
errechnet sich der Impfabstand aus der Herstellerangabe zum ersten
Impfstoff. |
| Der Eintritt des Immunitätsbeginns (Booster-Effekt) wird vom Impfstoff
der zweiten Impfung ermittelt. |
| Die Jahresfrist für die Wiederholungsimpfung zählt ab der zweiten
Impfung. |
| im Impfzeitraum/ nicht im Impfzeitraum
Für die Auswahl von Tieren, die innerhalb oder außerhalb eines
bestimmten Zeitraums geimpft wurden. |
Weitere Auswahlkriterien
| Selektion nach den letzten 5 Ziffern der Ohrmarke
Dieses Suchkriterium ist nur für die Auswahl von Tieren sinnvoll, die
im Betrieb geboren sind.
|
| Alter von (untere Altersgrenze)
Für die Auswahl von Tieren ab einem bestimmten Alter ist hier ein Wert
einzugeben (Bsp.: Für die Abfrage von Tieren ab 12 Monate ist der Wert
12,00 einzugeben, Tiere älter 12 Monate werden mit dem Wert 12,01
abgefragt).
Das Feld bleibt leer, sofern eine Abfrage nach einer oberen Altersgrenze
erfolgen soll.
|
| Alter bis unter (obere Altersgrenze)
Für die Abfrage einer oberen Altersgrenze ist hier ein Wert
erforderlich, der angegebene Wert gilt hier anders als in normalen von/bis-Bereichen
als ... bis unter (Bsp.: Tiere unter 12 Monate=12,00). Das Feld kann leer
bleiben, sofern keine Obergrenze für den Altersbereich gewünscht
wird.
|
| Geschlecht
Sofern weibliche und männliche Tiere geimpft werden sollen, ist hier
keine Angabe erforderlich. Nur für die Auswahl von Tieren eines bestimmten
Geschlecht ist hier die Eingabe notwendig.
|
| Suche nach Tieren mit oder ohne Kalbungen
bzw. Kalbezeitraum. Ohne Auswahl werden alle Tiere angezeigt.
Zusätzlich ist ein Filtern nach
der letzten Kalbung innerhalb eines bestimmten Zeitraums möglich, z.B. für
die Suche von Kalbinnen, die vor der nächsten Belegung BVD geimpft werden
sollen.
|
| Selektion nach Tieren, die im Betrieb geboren oder zugegangen
sind. Zudem kann eine Suche nach Tieren erfolgen, die in einem
bestimmten Zeitraum geboren wurden.
|
| nach Zugangsdatum bzw. Zeitraum
Mit dem Suchkriterium "nicht im Betrieb geboren" kombiniert
mit einem Zugangsdatum werden alle zugegangenen Tiere ab diesem Zeitpunkt
angezeigt. |
Das HIT-Data-Dictionary ist das Verzeichnis aller HIT-Meldungen, zugehöriger
Datenelemente, Schlüssellisten und Beschreibungen.
|