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Allgemeine Hinweise

Hinweis: Die Eingabe der Tierhalter-Versicherung ist letztmalig Anfang 2023 für das Halbjahr 2022/II erforderlich. Ab der Periode 2023/I entfällt diese Pflicht.

Bis inkl. Kalenderhalbjahr 2022/II gilt:
Der Tierhalter muss gegenüber der Behörde schriftlich bzw. ab Ende 2021 wahlweise auch elektronisch versichern, dass er sich an die Behandlungsanweisung des Tierarztes gehalten hat und nicht davon abgewichen ist, wenn die Mitteilung zur Arzneimittelverwendung auf Daten von tierärztlichen Anwendungs- und Abgabebelegen basiert. Für jeden behandelnden Tierarzt/Tierärztin /Tierarztpraxis mit eigener Betriebsnummer (nicht verschiedene Tierärzte bzw. Tierärztinnen der selben Praxis) ist eine separate Tierhalterversicherung abzugeben.

Auf Grund der 17. AMG-Novelle, welche am 01. November 2021 in Kraft tritt, kann die Versicherung ab dem Kalenderhalbjahr 2021/II elektronisch durch den Halter in der TAM-Datenbank abgegeben werden.
Hierfür gibt es den Menüpunkt Eingabe Tierhalter-Versicherung
Die Abgabe einer schriftlichen Versicherung ist damit nicht mehr, bzw. nicht zusätzlich zur elektronischen Meldung nötig.

Diese Versicherung muss nach Ende eines jeden Kalenderhalbjahres erfolgen: 

bulletFür das 1. Kalenderhalbjahr des jeweiligen Jahres spätestens bis zum 14. Juli und
bulletfür das 2. Kalenderhalbjahr des jeweiligen Jahres spätestens bis zum 14. Januar

Sie kann erst nach Ablauf des Halbjahres erfolgen.

Musterformular einer schriftlichen Versicherung gegenüber der Behörde, zum Download

bulletMuster-Formulare zum Download finden Sie ...
bullethier als allgemein verwendbares Muster unter Schriftliche_Versicherung_Par_58b_Abs_2_AMG.pdf
bulletfür die einzelnen Länder unten in der Tabelle bei "Spezielle Hinweise des Landes".
Dort sind Links zu landesspezifischen Muster-Formularen, bitte verwenden sie möglichst diese.
 
bulletDie Versicherung ist dann unterschrieben bei der zuständigen Behörde einzureichen, je nach Land ist das
bulletdie Regionalstelle TAM / Antibiotika-Datenbank (Adressen unten in der Tabelle, wenn Sie auf den Namen der Regionalstelle klicken)
bulletdas Veterinäramt
bulletoder ggf. das zuständige Landesamt
 
bulletDie Eingabe der "Versicherung" ist in einigen Bundesländern kostenpflichtig und wird dem Tierhalter in Rechnung gestellt.
Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei der zuständigen Stelle.
bulletDiese Formulare bitte nicht an die HIT/TAM-Datenbank senden!

Spezielle Hinweise für die Länder

Ab dem Kalenderhalbjahr 2021/II kann die Versicherung elektronisch durch den Halter in der TAM-Datenbank abgegeben werden.
Hierfür gibt es den Menüpunkt Eingabe Tierhalter-Versicherung
Die Abgabe einer schriftlichen Versicherung ist damit nicht mehr, bzw. nicht zusätzlich zur elektronischen Meldung nötig.

Land spezielle Hinweise des Landes -
bei Abgabe der Versicherung in schriftlicher Form
Regionalstellen
TAM / Antibiotika-Datenbank
Schleswig-Holstein
(Bundesland 01)
Die Eingabe der schriftlichen Versicherung ist kostenpflichtig.
Bitte benutzen Sie das landesspezifische Muster unter:
LKD / Vordrucke und Formulare
LKD Kiel
Hamburg
(Bundesland 02)
Bitte benutzen Sie das landesspezifische Muster unter:
LKD / Vordrucke und Formulare
LKD Kiel
Niedersachsen
(Bundesland 03)
Bitte benutzen Sie das landesspezifische Muster unter:
TAM-Versicherung Niedersachsen.pdf
VIT Verden
Bremen
(Bundesland 04)
Die schriftliche Versicherung ist
bei der zuständigen Behörde abzugeben.
keine Regionalstelle vorgesehen
Nordrhein-Westfalen
(Bundesland 05)
Bitte benutzen Sie das landesspezifische Muster unter:
LANUV Regionalstelle AMG
LANUV
Hessen
(Bundesland 06)
Die Eingabe der schriftlichen Versicherung ist kostenpflichtig.
Bitte benutzen Sie das landesspezifische Muster unter:
HVL Alsfeld Rinder TAM
HVL Alsfeld Schweine TAM
HVL Alsfeld sonstige Tiere TAM
HVL Alsfeld
Rheinland-Pfalz
(Bundesland 07)
Die schriftliche Versicherung ist für Tierhalter im Landkreis Trier-Saarburg
ausschließlich beim zuständigen Veterinäramt abzugeben.
LKV Rheinland-Pfalz-Saar e.V. 
Baden-Württemberg
(Bundesland 08)
  LKV Baden - Württemberg
(vorgesehen, noch nicht offiziell benannt)
Bayern
(Bundesland 09)
Die schriftliche Versicherung ist
bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt) abzugeben.
LKV Bayern
Saarland
(Bundesland 10)
Die schriftliche Versicherung ist ausschließlich
bei der zuständigen Behörde (LAV) abzugeben.
Kontakt siehe rechte Spalte.
Landesamt für Verbraucherschutz (LAV)
Abteilung C – Amtstierärztlicher Dienst, Lebensmittelüberwachung
Konrad-Zuse-Str. 11
66115 Saarbrücken
Berlin
(Bundesland 11)
Die schriftliche Versicherung ist
bei der zuständigen Behörde abzugeben.
keine Regionalstelle vorgesehen
Brandenburg
(Bundesland 12)
Die schriftliche Versicherung ist
bei der zuständigen Behörde abzugeben.
keine Regionalstelle vorgesehen
Meckl.-Vorpommern
(Bundesland 13)
Bitte benutzen Sie das landesspezifische Muster unter:
LALLF Informationen für Tierhalter
LALLF
Sachsen
(Bundesland 14)
Die Eingabe der schriftlichen Versicherung ist kostenpflichtig.
Bitte benutzen Sie das landesspezifische Muster unter:
LKV Sachsen Informationen TAM
LKV Sachsen
Sachsen-Anhalt
(Bundesland 15)
Die schriftliche Versicherung ist
bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt) abzugeben.
LKV Sachsen-Anhalt
Thüringen
(Bundesland 16)
  TVL Thüringen

 

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