Bis inkl. Kalenderhalbjahr 2022/II gilt:
Der Tierhalter muss gegenüber der Behörde schriftlich
bzw. ab Ende 2021 wahlweise auch elektronisch
versichern, dass er sich an die Behandlungsanweisung des Tierarztes gehalten hat und nicht davon abgewichen ist, wenn die Mitteilung zur Arzneimittelverwendung auf Daten von
tierärztlichen Anwendungs- und Abgabebelegen basiert. Für jeden
behandelnden Tierarzt/Tierärztin /Tierarztpraxis mit eigener Betriebsnummer
(nicht verschiedene Tierärzte bzw. Tierärztinnen der selben Praxis) ist
eine separate Tierhalterversicherung abzugeben.
Auf Grund der 17. AMG-Novelle, welche am 01. November 2021 in
Kraft tritt, kann die Versicherung ab dem Kalenderhalbjahr 2021/II elektronisch durch den Halter in der TAM-Datenbank abgegeben werden.
Hierfür gibt es den Menüpunkt
Eingabe Tierhalter-Versicherung
Die Abgabe einer schriftlichen Versicherung ist damit nicht mehr,
bzw. nicht zusätzlich zur elektronischen Meldung nötig.
Ab dem Kalenderhalbjahr 2021/II
kann die Versicherung elektronisch durch den Halter in der TAM-Datenbank abgegeben werden.
Hierfür gibt es den Menüpunkt
Eingabe Tierhalter-Versicherung
Die Abgabe einer schriftlichen Versicherung ist damit nicht mehr,
bzw. nicht zusätzlich zur elektronischen Meldung nötig.
Land |
spezielle Hinweise des Landes -
bei Abgabe der Versicherung in schriftlicher Form |
Regionalstellen TAM / Antibiotika-Datenbank |
Schleswig-Holstein (Bundesland 01) |
Die Eingabe der schriftlichen Versicherung ist kostenpflichtig. Bitte benutzen Sie das landesspezifische Muster unter:
LKD / Vordrucke und Formulare |
LKD Kiel |
Hamburg (Bundesland 02) |
Bitte benutzen Sie das landesspezifische Muster unter:
LKD / Vordrucke und Formulare |
LKD Kiel |
Niedersachsen (Bundesland 03) |
Bitte benutzen Sie das landesspezifische Muster unter:
TAM-Versicherung Niedersachsen.pdf |
VIT Verden |
Bremen (Bundesland 04) |
Die schriftliche Versicherung ist bei der zuständigen Behörde abzugeben. |
keine Regionalstelle vorgesehen |
Nordrhein-Westfalen (Bundesland 05) |
Bitte benutzen Sie das landesspezifische Muster unter:
LANUV Regionalstelle AMG |
LANUV |
Hessen (Bundesland 06) |
Die Eingabe der schriftlichen Versicherung ist kostenpflichtig. Bitte benutzen Sie das landesspezifische Muster unter:
HVL Alsfeld Rinder TAM
HVL Alsfeld Schweine TAM
HVL Alsfeld sonstige Tiere TAM |
HVL Alsfeld
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Rheinland-Pfalz (Bundesland 07) |
Die schriftliche Versicherung ist für Tierhalter im Landkreis Trier-Saarburg
ausschließlich beim zuständigen Veterinäramt abzugeben. |
LKV Rheinland-Pfalz-Saar e.V.
|
Baden-Württemberg (Bundesland 08) |
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LKV Baden - Württemberg
(vorgesehen, noch nicht offiziell benannt) |
Bayern (Bundesland 09) |
Die schriftliche Versicherung ist bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt) abzugeben. |
LKV Bayern |
Saarland (Bundesland 10) |
Die schriftliche Versicherung ist ausschließlich bei der zuständigen Behörde (LAV) abzugeben. Kontakt siehe rechte Spalte. |
Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) Abteilung C – Amtstierärztlicher Dienst, Lebensmittelüberwachung
Konrad-Zuse-Str. 11 66115 Saarbrücken |
Berlin (Bundesland 11) |
Die schriftliche Versicherung ist bei der zuständigen Behörde abzugeben. |
keine Regionalstelle vorgesehen |
Brandenburg (Bundesland 12) |
Die schriftliche Versicherung ist bei der zuständigen Behörde abzugeben. |
keine Regionalstelle vorgesehen |
Meckl.-Vorpommern (Bundesland 13) |
Bitte benutzen Sie das landesspezifische Muster unter:
LALLF Informationen für Tierhalter |
LALLF |
Sachsen (Bundesland 14) |
Die Eingabe der schriftlichen Versicherung ist kostenpflichtig. Bitte benutzen Sie das landesspezifische Muster unter:
LKV Sachsen Informationen TAM |
LKV Sachsen |
Sachsen-Anhalt (Bundesland 15) |
Die schriftliche Versicherung ist bei der zuständigen Behörde (Veterinäramt) abzugeben. |
LKV Sachsen-Anhalt
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Thüringen (Bundesland 16) |
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TVL Thüringen
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