Gliederung
AllgemeinAuf Grund des in Krafttreten des Tiergesundheitsrechtsaktes Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (auch „Animal Health Law“ - AHL) und der delegierten Verordnung (EU) 2019/2035 der Kommission vom 28. Juni 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für Betriebe, in denen Landtiere gehalten werden, und für Brütereien sowie zur Rückverfolgbarkeit von bestimmten gehaltenen Landtieren und von Bruteiern ergeben sich neue Vorschriften hinsichtlich der Meldetatbestände für Schweine und Schafe/Ziegen. Dies hat zur Folge, dass ab 1. August 2023 auch die Abgänge von Schafe und Ziegen gemeldet werden müssen. Die Tierbewegung (Zugang/Abgang) von Schafen und Ziegen sind der zuständigen Behörde oder der beauftragten Stelle innerhalb von 7 Tagen zu melden. Eine Meldeberechtigung und -Verpflichtung für den Abgang von Schafen und Ziegen haben folgende Betriebe:
WICHTIG: Mit Abgang ist wie bei Zugang die Tierbewegung von lebenden Tieren
in oder aus dem Betrieb gemeint.
Wenn Sie mehr als die standardmäßig eingestellten 10 Eingabezeilen wollen, können Sie im Benutzerprofil bei "Tabellen-Zeilen" die gewünschte Anzahl einstellen. Die zentrale Datenbank stellt im Auftrag der obersten Veterinärverwaltungen der Länder und in Abstimmung mit den Regionalstellen den meldepflichtigen Schaf/Ziegenhaltern über das Internet Meldemasken für Bewegungsmeldungen zur Verfügung. Nähere Informationen über den Zeitpunkt der Aufnahme der Meldungen erhalten sie ausschließlich von der obersten Veterinärbehörde ihres Bundeslandes bzw. von ihrer Regionalstelle.
BetriebDieses Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe Schlüssel-Felder
Die Betriebsnummer (Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) ist die 12-stellige Nummer, die von der zuständigen Behörde bzw. Regionalstelle des jeweiligen Bundeslandes dem Betrieb bzw. der Betriebsstätte zugeteilt wurde. Bei der Meldung wird automatisch die Betriebsnummer des angemeldeten Betriebs verwendet. Wenn Sie eine Anmeldung für ihren Mandanten vorgenommen haben, wird dessen Betriebsnummer für die Meldung verwendet. Veterinäre oder Regionalstellen können beliebige Betriebsnummern für die sie Kompetenz haben eintragen.
Anderer BetriebDieses Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe
Schlüssel-Felder
Die 12-stellige Betriebsnummer (Registriernummer nach der Viehverkehrsverordnung) des anderen Betriebs ist hier anzugeben. Bei einem Abgang wird hier die Betriebsnummer des aufnehmenden Betriebes eingegeben. Bei einem Zugang ist hier die Betriebsnummer des abgebenden Betriebes zu erfassen. Sofern der abgebende Betrieb nicht zu ermitteln bzw. nicht registriert ist, besteht in einigen Ländern die Möglichkeit eine Dummy-Betriebsnummer anzugeben, wobei nur die Regionalstelle hierfür Kompetenz besitzt. Daher muss sich der Melder in diesem Fall direkt an seine zuständige Regionalstelle wenden. Sofern die Schafe/Ziegen unmittelbar aus einem anderen Mitgliedstaat oder Drittland übernommen wurden, oder dorthin gehen, bleibt das Eingabefeld leer. Es wird der "Staatenkenner" des entsprechenden Landes angegeben.
BewegungsartDieses Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe
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Hier ist die Art der Bewegung (Zugang oder Abgang) auszuwählen. Neben der Zugangsmeldung ist seit 01.08.2023 auch der Abgang von Schafen und Ziegen zu melden. Mit Abgang ist wie bei Zugang die Tierbewegung gemeint. Tod, Verendung, Hausschlachtung und Schlachtung sind nicht als Abgang zu melden (werden weiterhin nicht gemeldet)! Der Schlachthof meldet nur den Zugang von Tieren. Die Eingabemöglichkeiten bzw. den Codeset zur Art des Abgangs finden Sie hier
BewegungsdatumDieses Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe
Schlüssel-Felder
Das Datum der Bewegung ist in der Form TT.MM.JJJJ einzugeben, z.B. 03.01.2003.
Laufende NummerDieses Feld gehört zum Schlüssel, weitere Hinweise siehe
Schlüssel-Felder
In der Regel bleibt dieses Feld leer. Werden Tiere am gleichen Tag von den gleichen Betrieben bewegt (zwei oder mehrere Zugangsmeldungen an einem Tag/ zwei oder mehrere Abgangsmeldungen an einem Tag) werden diese mit einer lfd. Nummer unterschieden. Wird keine Nummer eingefügt, wird die Nummer automatisch vergeben.
Anzahl SchafeDie Anzahl der übernommenen Schafe ist hier anzugeben. Sofern nur Ziegen übernommen wurden, ist hier die Ziffer 0 einzugeben.
Anzahl ZiegenDie Anzahl der übernommenen Ziegen ist hier anzugeben. Sofern nur Schafe übernommen wurden, ist hier die Ziffer 0 einzugeben.
2.DatumDas 2. Datum ist nur anzugeben, wenn es vom Bewegungsdatum (Datum vom meldenden Betrieb) abweicht und ist in der Form TT.MM.JJJJ einzugeben, z.B. 03.01.2003.
StaatenkennerSofern die Schweine unmittelbar in bzw. aus einem anderen Mitgliedstaat oder
einem Drittland bewegt werden, ist das Land laut Liste auszuwählen,
entweder numerisch (z.B. 528) oder als Alphacode (z.B. NL).
Die Liste der Länder (den Ländercode) finden Sie hier
GänsefüßchenZur schnelleren Eingabe können Sie bei der Tabelleneingabe das doppelte Hochkomma " als Gänsefüßchen verwenden. Dabei werden dann Werte aus einem darüber liegenden Feld der selben Spalte Kopiert. Wenn keine Werte darüber zu finden sind, wird das Gänsefüßchen ignoriert und gelöscht. Dies ist interessant wenn Sie z.B. viele An- und Verkäufe zum selben Datum haben oder wenn Sie als Vollmachtnehmer oder Mutterunternehmen für verschiedene Betriebsstätten melden (siehe hierzu auch Einschalten des BNR-Feldes im Benutzer und Programmprofil).
Hinweise zu den SchaltflächenEinfügenDie Schaltfläche dient zum Einfügen der Daten in der Zentrale. Um eine Meldung an die Zentrale Datenbank abzugeben, müssen Sie alle benötigten Felder füllen und dann diese Funktion drücken.
Maske leerenDie Schaltfläche dient zum Leeren aller Datenfelder auf der Eingabemaske. Das ist z.B. wichtig wenn Sie die Funktion Suchen benutzen wollen aber noch alte Werte angezeigt haben.
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