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ASP-Programme der Länder und Unterstützung in HIT

Stand: 09.07.2020 - auf dieser Seite werden in Kürze ausführlichere Informationen bereit gestellt

Allgemein

Die Länder haben verschiedene Programme zur ASP-Früherkennung und zum ASP-Betriebsstatus.

Folgende Landes-Programme setzen bereits aktuell explizit auf die Nutzung der HIT-Datenbank.

bulletBayern

Folgende Landes-Programme planen die HIT-Datenbank zu nutzen

bulletBaden-Württemberg
bulletNordrhein-Westfalen

Bayern

Der Start des System ist am 09.07.2020.

Baden-Württemberg

...

Nordrhein-Westfalen

...

Verfahrensablauf

Die einzelnen Schritte

Das Verfahren umfasst grob folgende Schritte - je nach Land können unterschiedliche Detailregelungen gelten

  1. Tierhalter erteilt seinem Hoftierarzt den Auftrag und trägt sofern nicht geschehen eine entsprechende in HIT ein, siehe Menüpunkt "..."
    Oder: Das zuständige Veterinäramt beauftragt einen Tierarzt und trägt die in HIT ein.
  2. Der Tierarzt führt eine Betriebsinspektion gemäß den fachlichen Vorgaben des Landes durch und trägt sie in HIT ein 
    bulletMenüpunkt "Menü Hoftierarzt / ..."
  3. Tierhalter meldet Schweine-Todmeldung (Eingabe Todmeldungen oder Nullmeldung (je KW)
  4. Im Fall verendeter, über 60 Tage alter Schweine in der KW (pro PE)
    bulletmüssen mindestens 2 Tiere (pro PE), beprobt werden
    bulletUntersuchungsantrag erstellen (je nach Land einer pro Betrieb oder PE), Angabe der Bezeichnung der PE über Feld "Bemerkung"
    bulletDas Labor stellt die ASP-Befunde unter Grund 33:ASP-Früherkennung in HIT ein (GEN_TEST)
  5. Veterinäramt (VA) kontrolliert und bestätigt BI-Angaben (aus Schritt 2.)
  6. Prüfung der "amtlichen Bio-Sicherheit Art. 15" - je nach Vorgaben des Landes
    bulleta. Im Laufe von 4 Monaten nach der ersten relevanten BI
    bulletODER nach Seuchenausbruch
  7. Privater (beauftragter) Tierarzt gibt die zweite Betriebsinspektion (BI) ein
    bulletSie soll zweimal jährlich im Abstand von 4 bis 8 Monaten erfolgen.
    bulletZusätzliche BIs können eingegeben werden. Eine Unterschreitung des Mindestabstands beeinträchtigt die Status-Berechnung nicht, zu Erlangung des Status muss aber ggf. eine weitere BI im passenden Abstand durchgeführt werden.
  8. Amt bestätigt die zweite (weitere) BI

Erlangen des ASP-Betriebsstatus

bulletEs gilt zu unterscheiden zwischen
bullet"technischer ASP-Betriebsstatus" - von HIT auf Basis der in HIT vorliegenden Daten ermittelt
bullet"rechtlicher ASP-Betriebsstatus" - als offizielle Status vom Veterinäramt vergebenen und i.d.R. per Bescheid mitgeteilt
bulletSolange noch nicht alle erforderlichen 8 Schritte vollständig und fehlerfrei durchgeführt und dokumentiert sind wird im "technischen ASP-Betriebsstatus" ein entsprechende Fehler- oder Bearbeitungshinweis ausgegeben.
bulletWenn alle erforderlichen 8 Schritte vollständig und fehlerfrei durchgeführt wurden und das Ergebnis vom Veterinäramt geprüft wurde erteilt das Amt den offiziellen "rechtlichen ASP-Betriebsstatus".

Zuständige Stellen der Länder

Land Zuständige Stelle Kontakt
Bayern
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Oberschleißheim
Sachgebiet Tierseuchen
Mail: HIT@lgl.bayern.de
Baden-Württemberg
noch nicht festgelegt  
Nordrhein-Westfalen
noch nicht festgelegt  

 

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