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Informationen zum Milchmengenreduzierungsprogramm
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Ab 12. September 2016 konnten in der 1. Runde Beihilfeanträge (Förderanträge) für den Reduktionszeitraum 01.10.2016 bis 31.12.2016 hier in der HIT/ZID-Datenbank eingegeben werden um damit einen Antrag im Land zu stellen. Die antragsbegründenden Unterlagen mussten an die zuständige Stelle übermittelt werden. | |
Da das vorgesehene Gesamtvolumen mit der ersten Antragsrunde nicht ausgeschöpft wurde, konnten ab dem 30.September 2016 in einer 2. Runde erneut Beihilfeanträge (Förderanträge) für den Reduktionszeitraum 01.11.2016 bis 31.01.2017 eingegeben werden um damit einen Antrag im Land zu stellen. Die antragsbegründenden Unterlagen mussten an die zuständige Stelle übermittelt werden. Da die zur Verfügung stehende Menge deutlich überschritten wurde, wurde unter Berücksichtigung eines Zuteilungskoeffizienten die beantragte Menge reduziert, so dass lediglich noch rund 12,5 % der beantragten Menge bewilligt wurde. | |
Für die 1. Antragsrunde kann nach Ablauf des Reduktionszeitraums ab dem
01.01.2017 ein Zahlungsantrag hier in HIT/ZID eingeben und im Land
gestellt werden. Die antragsbegründenden Unterlagen müssen an die zuständige
Landesstelle übermittelt werden. Eine Stellung des Zahlungsantrags ist nur möglich, wenn der Förderantrag zuvor positiv durch die Verwaltung entschieden wurde! | |
Für die 2. Antragsrunde kann nach Ablauf des Reduktionszeitraums ab dem
01.02.2017 ein Zahlungsantrag hier in HIT/ZID eingeben und im Land
gestellt werden. Die antragsbegründenden Unterlagen müssen an die zuständige
Landesstelle übermittelt werden. Eine Stellung des Zahlungsantrags ist nur möglich, wenn der Förderantrag zuvor positiv durch die Verwaltung entschieden wurde! |
Nr | Land | Link zur Landesinformation |
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01 | Schleswig-Holstein | Ausführliche Informationen der Ländee Schleswig-Holstein
und Hamburg zum
Milchmengenreduktionsprogramm, insbesondere zur Antragstellung siehe: www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/L/landwirtschaft/milchmengenreduktion.html |
02 | Hamburg | |
03 | Niedersachsen | Antragsteller aus Niedersachsen und Bremen finden Ansprechpartner in der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und ein Merkblatt hinterlegt unter https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/foerderung/nav/2114/article/29862.html |
04 | Bremen | |
05 | Nordrhein-Westfalen | Für das Antragsverfahren "Milchmengenreduktion" sind in
Nordrhein-Westfalen die jeweiligen Kreisstellen der Landwirtschaftskammer
NRW zuständig. Die für Sie zuständige Kreisstelle können Sie dem beigefügten
Link entnehmen: www.landwirtschaftskammer.de/wegweiser/kreisstellen.htm |
06 | Hessen | Hessen setzt die
Fördermaßnahme Milchverringerungsbeihilfe ausschließlich im papierhaften
Antragsverfahren um. Antragsteller aus Hessen werden daher gebeten, keine Eingaben in dieses Portal vorzunehmen und sich zwecks Beratung und Antragstellung an die Landwirtschaftsbehörde der zuständigen landrätlichen Verwaltung (Bewilligungsstelle) zu wenden |
07 | Rheinland-Pfalz | Ausführliche Informationen des Landes Rheinland-Pfalz siehe www.dlr-mosel.rlp.de |
08 | Baden-Württemberg | Ausführliche Informationen des Landes Baden-Württemberg sind unter folgendem Link erhältlich: http://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/milchverringerungsbeihilfe |
09 | Bayern | Ausführliche Informationen des Landes Bayern siehe: www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/143344/index.php |
10 | Saarland | ... |
11 | Berlin | Ausführliche Informationen für Antragsteller der Länder Brandenburg und Berlin siehe http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.196605.de |
12 | Brandenburg | |
13 | Mecklenburg-Vorpommern | Ausführliche Informationen des Landes Mecklenburg-Vorpommern siehe http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Aktuell/?id=119621&processor=processor.sa.pressemitteilung |
14 | Sachsen | Ausführliche Informationen des Landes Sachsen siehe http://www.smul.sachsen.de/foerderung/6361.htm |
15 | Sachsen-Anhalt | Ausführliche Informationen des Landes Sachsen-Anhalt zum Milchmengenverringerungsprogramm siehe: http://mule.sachsen-anhalt.de/index.php?id=19996 |
16 | Thüringen | Ausführliche Informationen des Landes Thüringen siehe http://www.thueringen.de/th9/tmil/lawi/agrarfoerderung/index.aspx |
Über die Internet-Adresse www.hi-tier.de hat der Anwender Zugang zum HIT-Meldeprogramm. Im Meldeprogramm meldet er sich unter seiner Betriebsnummer und PIN in der HIT an und kann seine Daten einsehen und im Rahmen seiner Kompetenz entsprechende Meldungen durchführen. Neben den dort bestehenden Meldemöglichkeiten bezüglich Bewegungen von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen nach Vieh-Verkehrs-Verordnung (VVVO) oder Antibiotika-Anwendung nach Tierarzneimittelgesetzt (TAM) gibt es seit dem 12.09.2016 den Menüpunkt "Milchverringerungsbeihilfenverordnung 2016 (MilchVerBeihV)". Dort kann er Daten zum Beihilfeantrag (Förderantrag) eingeben und den Antrag ausdrucken. Ab dem 01.01.2017 können hier auch Zahlungsanträge erfasst werden. Voraussetzung für die Erfassung und Antragstellung ist ein positiv entschiedener Beihilfeantrag (Förderantrag).
Die Anmeldung dient zur Identifikation und Authentifizierung des Benutzers. In der HIT ist es erforderlich, dass sich jeder Anwender ausweisen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass nur berechtigte Benutzer Meldungen ausführen und Informationen abrufen dürfen.
Die Authentifizierung des Benutzers bei der Anmeldung erfolgt über die Betriebsnummer und die zugehörige PIN (für Organisationen i.d.R. zusätzlich über die Mitbenutzerkennung, wenn mehrere Mitarbeiter Zugang zur Datenbank haben).
Zur eindeutigen Identifizierung und Registrierung muss einem Betrieb eine Betriebsnummer (= Registriernummer nach der Vieh-Verkehrs-Verordnung) zugeteilt worden sein. Diese ermöglicht eine Zuordnung der in der HIT abgegebenen Meldungen zu einem Meldepflichtigen.
Für die Vergabe von Betriebsnummern sowie für die Erfassung und Änderungen von Adressdaten ist die Adressdatenstelle im jeweiligen Land zuständig.
Baden-Württemberg hängt an die Betriebsnummer eine Kennzeichnung der Betriebsnachfolge und zusätzlich eine Prüfziffer an.
Bayern verwendet teilweise landesintern eine Form ohne Angabe der Landeskennung - BALIS-Nummer genannt.
Rheinland-Pfalz verwendet teilweise eine längere Betriebsnummer. Nähere Hinweise gibt die zuständige Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung.
Bei der Eingabe der Betriebsnummer in die HIT ist die von der Viehverkehrsverordnung vorgegebene Form zu verwenden.
Informationen über Betriebsdaten zur eigenen Betriebsnummer sind unter dem Menüpunkt Betriebsdaten- erweiterte Übersicht abrufbar.
Die Authentifizierung des Benutzers bei der Anmeldung erfolgt über die Betriebsnummer und die zugehörige PIN (für Verwaltungsstellen i.d.R. zusätzlich über die Mitbenutzerkennung).
Für den Online-Zugang zur HIT-Datenbank ist eine PIN (Persönliche Identifizierungs-Nummer) zur jeweiligen Betriebsnummer erforderlich. Die PIN wird von der zuständigen Regional- bzw. Adressdatenstelle des jeweiligen Landes vergeben.
Falls die PIN vergessen wurde oder Probleme bei der Anmeldung auftraten, ist bei der o.g. Stelle eine neue PIN zu beantragen. Die HIT vergibt keine PIN!
Da die Eingabe der PIN nicht im Klartext erscheint, kann es zu falschen bzw. fehlerhaften Eingaben der PIN kommen, wodurch die Anmeldung fehlschlägt. Zu prüfende Fehlerquellen sind:
Einer der Anmeldedaten Betriebsnummer (ggf. Mitbenutzerkennung) oder PIN wurden falsch eingegeben. | |
Die Feststelltaste ("Caps Lock") ist gedrückt. In diesem Fall leuchtet direkt auf der Feststelltaste oder oben rechts über dem Nummernfeld ein Lämpchen (i.d.R. das mittlere der drei). Dieses muss durch erneutes Drücken der Feststelltaste oder der Großstelltaste ("Shift") ausgeschaltet werden. |
Schlug die Anmeldung durch falsche bzw. fehlerhafte Eingabe fehl, erhalten Sie aus Sicherheitsgründen nur noch eine allgemeine Fehlermeldung. Es ist uns nicht gestattet detailliert zu melden worin die Ursache des Fehlers liegen könnte um nicht unberechtigten Nutzer einen Angriff auf Ihre Anmeldedaten zu ermöglichen.
Ein Problem tritt bei Anwendern auf, die ihre PIN im Browser gespeichert haben. Die Anmeldung und anschließende Änderung der PIN im Programm ist möglich. Der Browser selbst merkt diese Änderung jedoch nicht, so dass beim nächsten Einloggen Probleme auftreten. Hier muss der Anwender auch im Browser die alte PIN überschreiben.
Wird das betreffende Popup-Fenster mit der PIN nicht mehr angezeigt, ist
folgende Browser-Einstellung vorzunehmen: Extras/Internetoptionen/Inhalte/AutoVervollständigen/"Nachfragen,
ob Kennwörter gespeichert werden sollen" aktivieren.
Damit wird das Popup-Fenster wieder angezeigt und der Anwender kann die neue PIN
eingeben.
Falls
die PIN vergessen wurde, | |
trotz der zu prüfenden Fehlerquellen eine Anmeldung nicht möglich ist oder | |
bei der PIN-Änderung Probleme auftraten, |
ist bei der zuständigen zuständige Landesstelle eine neue PIN zu beantragen.
Eine Abfrage der vergessenen PIN ist grundsätzlich weder bei der zuständigen Landesstelle noch bei der HIT möglich.
In das Feld "Neue PIN" ist eine frei wählbare PIN / Passwort gemäß der Vorgaben zu Länge und Komplexität einzugeben. Hierbei ist zu beachten, das sich die neue PIN von der alten PIN unterscheiden muss. Für jede eingegebene Ziffer wird ein Sternchen angezeigt.
Im nachfolgenden Feld "PIN-Wiederholung" ist die neue
PIN zu wiederholen und die Schaltfläche <Ändern> zu klicken.
Die Klarsichtanzeige ist standardmäßig inaktiviert, so dass
die PIN nach der Änderung nicht sichtbar ist. Wird die PIN-Anzeige in
Klarsicht gewünscht, muss hier "ja" markiert werden.
Nach Eingabe der PIN ist die Schaltfläche "Ändern" zu drücken
Sofern die neue PIN vom System akzeptiert wurde, erfolgt die Rückmeldung "Die PIN Änderung für den Betrieb ... wurde erfolgreich durchgeführt!". Über den Link "Zurück zum Menü" gelangt man ins Hauptmenü.
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