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Registrierung, Bestellung und Ausgabe von Heimtierausweisen

Der Start des System ist am 01.07.2020

bulletHeimtierausweise
bulletZentrale Stelle für Heimtierausweise
bulletRegistrierung mit Drucklegung beauftragte Stellen, Druckereien
bulletBestellung, Zuteilung und Ausgabe Heimtierausweise
bulletSperre/Stilllegung Heimtierausweise
bulletWas muss in HIT gemeldet werden und wer muss melden?
bulletZugang zur Heimtierausweis-Datenbank
bulletBetriebsnummer
bulletBetriebstyp
bulletPIN-Vergabe
bulletPIN vergessen
bulletPIN anfordern
bulletPIN ändern
bulletMitbenutzerverwaltung

 

Heimtierausweis-Datenbank (HT)

Leitfäden (Anleitungen zur Bedienung) als PDF

bulletfür TierärztInnen
bulletfür Druckereien

Videos dazu (Anleitungen zur Bedienung) finden Sie hier.

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FAQs zum Start der Heimtierausweis-Datenbank am 01.07.2020

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Wo bekomme ich die Ermächtigung zum Ausstellen von EU-Heimtierausweisen (= blaue Heimtierausweise)?

        -> Die Ermächtigung muss beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden.

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Wie kann ich mich für das HIT-Heimtiermodul registrieren lassen?

-> Die Registrierung muss abhängig vom jeweiligen Bundesland beim zuständigen Veterinäramt oder direkt bei der Adressdatenstelle (s.u.) beantragt werden.
 

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Was passiert, nachdem ich den Antrag auf Registrierung gestellt habe?

-> Nach der Bearbeitung erhalten Sie nach ein paar Tagen von der Adressdatenstelle (s.u.) Ihres Landes Ihre Zugangsdaten zur HIT-Datenbank (Registriernummer und PIN) per Post.
 

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Ich habe ein Schreiben der Adressdatenstelle meines Landes erhalten. Was muss ich nun tun?

        -> Sofern Sie vorher noch keinen HIT-Zugang hatten, informiert Sie das Schreiben darüber, dass Ihre Daten in der HIT-Datenbank registriert wurden und teilt Ihnen Ihre Zugangsdaten mit. Wenn Sie vorher schon einen HIT-Zugang hatten, wurden Sie lediglich darüber informiert, dass Sie einen weiteren Betriebstyp (754) erhalten haben. Die Registrierung bzw. der neue Betriebstyp ist die Voraussetzung, um nach dem 01.07.2020 weiterhin EU-Blanko-Heimtierausweise bestellen zu können. Sie müssen nichts weiter veranlassen.
 

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Was ist die Betriebsnummer?

        -> Betriebsnummer = Registrierungsnummer = Betriebsregistrierungsnummer = VVVO-Nummer = Balisnummer
            Dies ist die Nummer für Ihre Benutzeranmeldung in HIT

bulletIch bin schon in HIT registriert, weil ich eine Großtierpraxis betreibe. Muss ich mich neu registrieren lassen, wenn ich EU-Heimtierausweise ausstellen möchte?
-> Nein. Wenn Sie schon in HIT registriert sind (z.B. als Groß-/Nutztierpraktiker*in), müssen Sie lediglich die Erweiterung um den Betriebstyp 754 = "ermächtigter Tierarzt, berechtigt zur Heimtierausweis-Ausgabe" beantragen. Die Registrierung muss abhängig vom jeweiligen Bundesland beim zuständigen Veterinäramt oder direkt bei der Adressdatenstelle (s.u.) beantragt werden. Nach der Eintragung des Betriebstyps 754 können Sie die Heimtierdatenbank umgehend nutzen. Sie erhalten über die Einrichtung ggfs. keine gesonderte Nachricht.
 
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Kann ich in diesem Fall meine Zugangsdaten weiter nutzen?

->  Ja, die alten Zugangsdaten behalten ihre Gültigkeit, da lediglich eine Erweiterung der vorhandenen Betriebstypen um den Betriebstyp 754 erfolgt.

 

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Was muss ich tun, wenn ich mit der Praxis umziehe, der Inhaber wechselt oder eine Namensänderung erfolgt?
-> Sämtliche Änderungen der sogenannten Stammdaten (Name, Straße, Praxisort etc.) sind dem zuständigen Veterinäramt und der Adressdatenstelle des Landes mitzuteilen, falls die Änderungen nicht von der zuerst informierten Stelle automatisch veranlasst werden. Kleinere Korrekturen (in der Datenbank ist ein Buchstabendreher oder eine veraltete Handynummer hinterlegt) können ggfs. auch direkt über die Adressdatenstelle veranlasst werden. Klären Sie das Vorgehen bitte im Zweifelsfall mit dem zentralen Anpsrechpartner des Bundeslandes ab, siehe Liste unter: Heimtierausweis-Stellen
 

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Darf ich vorhandene EU-Blanko-Heimtierausweise weiter verwenden?

-> Ja, bereits vorhandene EU-Blanko-Heimtierausweise dürfen weiter verwendet werden.
 

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Wo bestelle ich EU-Blanko-Heimtierausweise?

-> Die Bezugsquellen sind dieselben wie vorher. 
 

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Wie bestelle ich EU-Blanko-Heimtierausweise?

-> Sofern die Ermächtigung zum Ausstellen von EU-Heimtierausweisen und die HIT-Registrierung vorliegen, kann die Bestellung je nach Anbieter wie gehabt per E-Mail, Fax, Telefon oder schriftlich erfolgen. Neu ist, dass eine Bestellung nun auch direkt über HIT erfolgen kann, nachdem Sie sich mit Ihren Zugangsdaten eingeloggt haben. Die online-Bestellung ist jedoch nicht mit dem Angebot eines online-shops vergleichbar (keine Preisangaben oder Versandkosten), sondern speichert lediglich die Meldung der Bestellung ab. Diese wird dann von der Druckerei abgerufen und bearbeitet.
 

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Wie funktioniert die Anmeldung in HIT?

-> Bitte schauen Sie sich das Anleitungsvideo bzw. die pdf-Anleitung an, welche obenstehend auf dieser Seite zu finden sind.
 

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Ich verstehe die Funktionen im Heimtiermodul nicht. Wo erhalte ich Hilfe?

-> Bitte schauen Sie sich das Anleitungsvideo bzw. die pdf-Anleitung an, welche obenstehend auf dieser Seite zu finden sind. Darin werden die verschiedenen Funktionen des Heimtiermoduls erklärt.
 

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Wer ist der richtige Ansprechpartner in meinem Bundesland?

-> Die zentralen Ansprechpartner der Bundesländer sind hier gelistet: Heimtierausweis-Stellen
 

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Muss ich die gemäß VO (EU) Nr. 576/2013 vorgeschriebene Dokumentation zur Abgabe eines EU-Heimtierausweisen an den Tierhalter in HIT vornehmen?

-> Nein, die Nutzung von HIT zur Dokumentation ist freiwillig. Die vorgeschriebene Dokumentation kann weiter wie bisher erfolgen. HIT bietet jedoch den Vorteil, dass nach dem 01.07.2020 bestellte EU-Blanko-Heimtierausweise den bestellenden Tierärzt*innen in HIT direkt mit den Ausweisseriennummern zugeordnet sind.
 

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Was muss ich beachten, wenn ich die vorgeschriebene Dokumentation in HIT vornehmen möchte?

-> Sofern Sie HIT für die vorgeschriebene Dokumentation nutzen möchten, muss der Tierhalter hierüber informiert werden und sein Einverständnis geben.
 

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Kann die Ausgabe von Heimtierausweisen, die vor dem 01.07.2020 bestellt und an die Praxis zugeteilt wurden in der Datenbank dokumentiert werden?

-> Nein, die Dokumentation der Ausgabe dieser Ausweise ist nicht möglich, da vor diesem Zeitpunkt noch keine Meldungen über die Zuteilung an Tierärzte erfolgte. Die Dokumentation ist nur für Serien möglich, die von der Druckerei in der Datenbank als Zuteilung an die Praxen gemeldet wurden.

 

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Die Heimtierausweis-Datenbank ist eine Erweiterung der HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere - HIT)

Nach Artikel 23 der EU-Verordnung Nr. 576/2013 hat die zuständige Behörde sicherzustellen, dass Blankoausweise nur an ermächtigte Tierärzte ausgegeben werden.
Daher wird das Ausgabe- und Kontrollverfahren mit Hilfe der Heimtierausweis-Datenbank (HT) der HIT-Datenbank etabliert.

Das System umfasst im wesentlichen folgende Elemente:

bulletRegistrierung der mit Drucklegung beauftragter Stellen
bulletRegistrierung der ermächtigten Tierärzte (Vergabe von Betriebsnummer und/ oder falls schon vorhanden Zuweisung des entsprechenden Typs)
bulletBestellung der Heimtierausweise durch Tierärzte - online oder direkt bei Druckerei
bulletDruck und Meldung der Zuteilung der Heimtierausweise durch mit Drucklegung beauftragte Stellen

HIT kann als technischer Betreiber keine Auskünfte zum Bearbeitungs- oder Versandstatus von Heimtierausweisen geben!
Bearbeitung der Bestellungen und Versand der Heimtierausweise werden ausschließlich durch die Druckereien bewerkstelligt!

Registrierung ermächtigter TierärztInnen

Jedes Bundesland benennt eine zuständige Stelle, die das Verfahren koordiniert und auch bei Fragen zur Registrierung helfen können sollte. Die zentralen Ansprechpartner der Länder finden Sie hier unter: Heimtierausweis-Stellen.

Falls die Registrierung nicht bereits erfolgt ist, oder von den zuständigen Behörden der Länder veranlasst wurde, fragen Sie beim zentralen Ansprechpartner Ihres Landes nach, wie dies erfolgt. Zur Teilnahme am Verfahren brauchen Sie eine Betriebsnummer und den Betriebstyp 754 "ermächtigter Tierarzt".

Die ausführenden Sellen für die Vergabe von Betriebsnummern sind die Adressdatenstellen der Länder- siehe auch unten "Betriebsnummer".

Die HIT-Datenbank-Betreiber können keine Zugänge Vergeben oder Änderungen an Adress- bzw. Stammdaten vornehmen! Bei fehlenden Kompetenzen (kein Zugriff auf die HT-Datenbank, kein Abspeichern von Bestellungen oder Zuteilungen etc.) liegt in der Regel ein Problem mit dem Betriebstyp vor. Fragen hierzu richten Sie an Ihre Adressdatenstelle.

Registrierung mit Drucklegung beauftragte Stellen

Bevor eine Druckerei oder sonstige mit Drucklegung beauftragte Stelle Heimtierausweise drucken und zuteilen kann, muss diese von einer zentralen Stelle, welche den Betriebstyp 750 ("HT0", "Zentrale Verwaltung, Heimtierausweise") hat, in HIT registriert werden. Druckereien erhalten dann von ihrer Adressdatenstelle den Betriebstyp 753 ("HT3", "Heimtierausweis, mit Drucklegung beauftragte Stelle, Druckerei") zugeteilt, wodurch sie sich in HIT anmelden können.

Damit die Druckereien den Tieräzten bei der online-Bestellung zur Auswahl angezeigt werden können, müssen sie vorab dem "online-Bestellverfahren" zustimmen. Die Zustimmung erfolgt gegenüber der zuständigen Länder-Stelle, diese meldet das weiter an den Datenbankbetreiber. Stimmt eine drucklegende Stelle also dem online-Bestellverfahren nicht zu, kann diese nicht zur Auswahl bei der Durchführung von Bestellungen in der HT-Datenbank aufgeführt werden!

Ist eine Druckerei einmal registriert, dann kann und sollte sie bestellte Heimtierausweise der Tierärzte regelmäßig in HT abrufen.

Die Druckerei meldet die Heimtierausweise vor Versand als „Zuteilung“ - damit wird sichergestellt, dass die Ausgabe nur an ermächtigte Tierärzte erfolgt.

Bestellung, Zuteilung und Ausgabe Heimtierausweise

Die Bestellung der Blanko-Heimtierausweise kann online über die HT-Datenbank erfolgen oder direkt bei der Druckerei getätigt werden.

Die drucklegende Stelle meldet nach Bearbeitung der Bestellung und bei Versand der Ausweise an die in den Stammdaten zur Betriebsnummer des Tierarztes hinterlegte Adresse die Zuteilung der Ausweise.

Die Ausgabe der einzelnen Ausweise kann der Tierarzt an HT melden, jedoch nur wenn die Zuteilung der konkreten Ausweisnummern in der Datenbank vorliegt.

Zentrale Stelle für Heimtierausweise - Zentrale Überwachung und Regionalstelle

Jedes Bundesland unterhält eine zentrale Stelle für Heimtierausweise, die zum einen die mit Drucklegung beauftragten Stellen registriert und zum anderen als überwachende Stelle den korrekten Ablauf der Heimtierausweis-Vergaben sicherstellt. Zusätzlich kann sie - abhängign vom Bundesland - von Tierärzten deren Bestellungen und Ausgaben und von Druckereien deren Zuteilungen in der HT- Datenbank dokumentieren.

Sie bestimmt auch die Zuteilungen von Betriebstypen der teilnehmenden Betriebe, indem sie diese ihrer Adressdatenstelle anzeigt. Dazu gehören die mit Drucklegung beauftragten Stellen (Betriebstyp 753) und die berechtigten Tierärzte (Betriebstyp 754).

Die HIT-Datenbank-Betreiber können keine Änderungen an Adress- bzw. Stammdaten vornehmen! Bei fehlenden Kompetenzen (kein Zugriff auf die HT-Datenbank, kein Abspeichern von Bestellungen oder Zuteilungen etc.) liegt in der Regel ein Problem mit dem Betriebstyp vor. Fragen hierzu richten Sie an Ihre Adressdatenstelle.

Für Vergabe von Betriebsnummern sind zuständig die Adressdatenstellen - siehe auch unten "Betriebsnummer"..

Einzug Heimtierausweise, Entzug der Ermächtigung des Tierarztes

Wurden von einem Tierarzt zuviele TierAusweise bestellt oder wendet ein Tierarzt seine bestellte Serie auf missbräuchliche Weise an, dann können diese Serien von der zentralen Stelle/ zuständigen Behörde in der Datenbank gesperrt werden. Dazu werden die Nummernbereiche in HIT in der Tabelle als eingezogene Ausweise vermerkt. Für diese Ausweise kann dann von Tierärzten keine Ausgabe mehr gemeldet werden. Weitere Behörde können über eine Abfrage einsehen, welche Nummernserien eingezogen wurden.

Soll der Zugang eines Tierarztes zur Heimtierausweis-Datenbank gesperrt werden, da seine Ermächtigung von der Überwachungsbehörde zurückgezogen/ beendet wurde, muss dies über die Beendigung des entsprechenden Betriebstypens 754 in den Stammdaten erfolgen. Stammdaten und Betriebstypen werden ausschließlich von den Adressdatenstellen verwaltet und bearbeitet! Meldung hierzu an den HIT-Datenbank-Betreiber können nicht bearbeitet werden.

Stellt die Druckerei oder der Tierarzt bei einer Meldung fest, dass der Typ 754 beendet wurde (Bestellung/ Zuteilung / Ausgabe nicht möglich) so sind die Hintergründe mit der zuständigen Überwachungsbehörde und ggfs. Adressdatenstelle zu klären.

Was muss in HIT gemeldet werden und wer muss was tun?

Tierarzt:

bulletBestellung online über HT-Datenbank oder direkt bei Druckerei
bulletoptional Meldung der Ausgabe, andernfalls anderweitige Dokumentation

drucklegende Stelle / Druckerei:

bulletAbrufen der in HT-Datenbank vorliegenden Bestellungen und Bearbeitung
bulletVersand der Ausweise ausschließlich an die in den Stammdaten zur Betriebsnummer des Tierarztes hinterlegte Adresse
bulletMeldung der Zuteilung der Heimtierausweis-Serien vor Versand
bulletMitteilung an zuständige Behörde, falls Zuteilung aufgrund Beendigung des Betriebtsypens 754 "ermächtigter Tierarzt" nicht möglich, und Ausweise bereits versandt

Überwachungsbehörde:

bulletAutorisierung der drucklegenden Stellen
bulletErmächtigung der Tierärzte zur Ausgabe von Heimtierausweisen / Entzug der Ermächtigung
bulletÜberwachung der Zuteilungen
bulletMeldung des Einzuges von Heimtierausweisen

Zugang zur Heimtierausweis-Datenbank 

Über die Internet-Adresse www.hi-tier.de hat der Anwender Zugang zur HIT und zum Meldeprogramm Heimtierausweis-Datenbank. Im Meldeprogramm meldet er sich unter seiner Betriebsnummer und PIN in der HIT an und kann seine Daten einsehen und im Rahmen seiner Kompetenz  entsprechende Meldungen durchführen. 

Die Anmeldung dient zur Identifikation und Authentifizierung des Benutzers. In der HIT ist es erforderlich, dass sich jeder Anwender ausweisen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass nur berechtigte Benutzer Meldungen ausführen und Informationen abrufen dürfen.

Die Authentifizierung des Benutzers bei der Anmeldung erfolgt über die Betriebsnummer und die zugehörige PIN (für Organisationen  i.d.R. zusätzlich über die Mitbenutzerkennung, wenn mehrere Mitarbeiter Zugang zur Datenbank haben).

Betriebsnummer

Zur eindeutigen Identifizierung und Registrierung muss einem Betrieb eine Betriebsnummer (= Registriernummer nach der Vieh-Verkehrs-Verordnung) zugeteilt worden sein. Diese ermöglicht eine Zuordnung der in der HIT abgegebenen Meldungen zu einem Meldepflichtigen. 

Für die Vergabe von Betriebsnummern sowie für die Erfassung und Änderungen von Adressdaten ist die Adressdatenstelle im jeweiligen Land zuständig. 

Landesspezifische Besonderheiten

Baden-Württemberg hängt an die Betriebsnummer eine Kennzeichnung der Betriebsnachfolge und zusätzlich eine Prüfziffer an.

Bayern verwendet teilweise landesintern eine Form ohne Angabe der Landeskennung - BALIS-Nummer genannt.

Rheinland-Pfalz verwendet teilweise eine längere Betriebsnummer. Nähere Hinweise gibt die zuständige Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung.

Bei der Eingabe der Betriebsnummer in die HIT ist die von der Viehverkehrsverordnung vorgegebene Form zu verwenden.

Informationen über Betriebsdaten zur eigenen Betriebsnummer sind unter dem Menüpunkt Betriebsdaten- erweiterte Übersicht abrufbar.

Betriebstyp

Der Benutzer besitzt nur Zugriffkompetenz auf die Heimtierausweis-Datenbank, sofern für die Betriebsnummer ein entsprechender Betriebstyp in HIT durch die Adressdatenstelle eingetragen wurde. Über den Betriebstyp, d.h. die Rolle, die der Registrierte im System hat, wird festgelegt, welche Rechte er im System hat. Der einzelne Benutzer kann nur im Rahmen der ihm zugewiesenen Kompetenz Programmfunktionen in der HIT nutzen.

Relevante Betriebstypen für die Heimtierausweis-Datenbank sind:

bulletTyp 750 für die zentrale Stelle für Heimtierausweise
bulletTyp 751 oder 752 für die Regionalstelle für Heimtierausweise mit erweiterten oder nur lesenden Rechten
bulletTyp 753 für die mit Drucklegung beauftragte Stelle, die Heimtierausweise drucken darf
bulletTyp 754 für den ermächtigten Tierarzt
bulletTyp 756 und 757 Überwachungsbehörde kreisweise oder landesweite Rechte

PIN-Vergabe

Die Authentifizierung des Benutzers bei der Anmeldung erfolgt über die Betriebsnummer und die zugehörige PIN (für Verwaltungsstellen i.d.R. zusätzlich über die Mitbenutzerkennung).

Für den Online-Zugang zur HIT-Datenbank ist eine PIN (Persönliche Identifizierungs-Nummer) zur jeweiligen Betriebsnummer erforderlich. Die PIN wird von der zuständigen Regional- bzw. Adressdatenstelle des jeweiligen Landes vergeben. 

Falls die PIN vergessen wurde oder Probleme bei der Anmeldung auftraten, ist bei der o.g. Stelle eine neue PIN zu beantragen. Die HIT vergibt keine PIN!

PIN vergessen und mögliche Fehlerquellen

Da die Eingabe der PIN nicht im Klartext erscheint, kann es zu falschen bzw. fehlerhaften Eingaben der PIN kommen, wodurch die Anmeldung fehlschlägt. Zu prüfende Fehlerquellen sind:

bulletEiner der Anmeldedaten Betriebsnummer (ggf. Mitbenutzerkennung) oder PIN wurden falsch eingegeben.
bulletDie Feststelltaste ("Caps Lock") ist gedrückt. In diesem Fall leuchtet direkt auf der Feststelltaste oder oben rechts über dem Nummernfeld ein Lämpchen (i.d.R. das mittlere der drei). Dieses muss durch erneutes Drücken der Feststelltaste oder der Großstelltaste ("Shift") ausgeschaltet werden.

Schlug die Anmeldung durch falsche bzw. fehlerhafte Eingabe fehl, erhalten Sie aus Sicherheitsgründen nur noch eine allgemeine Fehlermeldung. Es ist uns nicht gestattet detailliert zu melden worin die Ursache des Fehlers liegen könnte um nicht unberechtigten Nutzer einen Angriff auf Ihre Anmeldedaten zu ermöglichen. 

Ein Problem tritt bei Anwendern auf, die ihre PIN im Browser gespeichert haben. Die Anmeldung und anschließende Änderung der PIN im Programm ist möglich. Der Browser selbst merkt diese Änderung jedoch nicht, so dass beim nächsten Einloggen Probleme auftreten. Hier muss der Anwender auch im Browser die alte PIN überschreiben. 

Wird das betreffende Popup-Fenster mit der PIN nicht mehr angezeigt, ist folgende Browser-Einstellung vorzunehmen: Extras/Internetoptionen/Inhalte/AutoVervollständigen/"Nachfragen, ob Kennwörter gespeichert werden sollen" aktivieren.
Damit wird das Popup-Fenster wieder angezeigt und der Anwender kann die neue PIN eingeben.

Neue PIN anfordern

Falls 

bulletdie PIN vergessen wurde,
bullettrotz der zu prüfenden Fehlerquellen eine Anmeldung nicht möglich ist oder 
bulletbei der PIN-Änderung Probleme auftraten, 

ist bei der zuständigen zuständige Landesstelle eine neue PIN zu beantragen. 

Eine Abfrage der vergessenen PIN ist grundsätzlich weder bei der zuständigen Landesstelle noch bei der HIT möglich.

PIN ändern

Eine gültige PIN kann jederzeit geändert werden. Der Dialog "PIN ändern" ist im Menü aufrufbar.

 

Vorgehensweise

In das Feld "Neue PIN" ist eine frei wählbare PIN / Passwort gemäß der Vorgaben zu Länge und Komplexität einzugeben. Hierbei ist zu beachten, das sich die neue PIN von der alten PIN unterscheiden muss. Für jede eingegebene Ziffer wird ein Sternchen angezeigt.

Im nachfolgenden Feld "PIN-Wiederholung" ist die neue PIN zu wiederholen und die Schaltfläche <Ändern> zu klicken.
Die Klarsichtanzeige ist standardmäßig  inaktiviert, so dass die PIN nach der Änderung nicht sichtbar ist. Wird die PIN-Anzeige in Klarsicht gewünscht, muss hier  "ja" markiert werden.

Nach Eingabe der PIN ist die Schaltfläche "Ändern" zu drücken

Sofern die neue PIN vom System akzeptiert wurde, erfolgt die Rückmeldung "Die PIN Änderung für den Betrieb ... wurde erfolgreich durchgeführt!". Über den Link "Zurück zum Menü" gelangt man ins Hauptmenü. 

Mitbenutzerverwaltung

Wenn in einer Organisation mehrere Personen das System nutzen, sind diese als Mitbenutzer unter der Betriebsnummer anzulegen. Für jeden Mitbenutzer ist eine

bulletMitbenutzernummer (MBN) (max 4-stellig)
bulletund eine persönliche PIN anzulegen

Diese MBN vergibt entweder die Adressdatenstelle oder der Verband erhält vom Land das Recht die Mitbenutzerverwaltung selbst durchzuführen durch Zuweisung eines speziellen Betriebstyps (995) von der Adressdatenstelle.

Hat die zentrale Transponderstelle oder Pass ausstellende Organisation das Recht die Mitbenutzerverwaltung selbst durchzuführen, erfolgt die Mitbenutzerverwaltung durch den zuständigen IT-Beauftragten (=Hauptnutzer (Administrator). Die Mitbenutzer erhalten vom zuständigen IT-Beauftragten die persönliche PIN. Für jeden Mitbenutzer können Einschränkungen in Bezug auf die der Betriebsnummer zugeteilten Betriebstypen, Schreibrechte, regionale Zuständigkeiten und Zugriffsausschlüsse vorgenommen werden. Diese Kompetenzvergabe erfolgt durch den IT-Beauftragten. Die Zugriffsberechtigung der einzelnen Mitbenutzer wird durch MBN-Betriebstypen festgelegt. Beim Ausscheiden der Person wird die MBN-Kennung fachlich beendet, in dem das Datum des Gültigkeitsendes eingetragen wird.

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© 1999-2021 Bay.StMELF, verantwortlich für die Durchführung sind die  Stellen der Länder , fachliche Leitung ZDB: Frau Dr. Kaja.Kokott@hi-tier.de, Technik: Helmut.Hartmann@hi-tier.de
Seite zuletzt bearbeitet: 03. November 2021 16:15, Anbieterinformation: Impressum - Datenschutz - Barrierefreiheit