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Obst/Gemüse-Erzeugerorganisationen-Datenbank

bulletErfassung und Abgleich der Mitglieder von Obst/Gemüse-Erzeugerorganisationen
bulletEingabe und Bearbeitung von Obst/Gemüse-Erzeugerorganisation Mitgliedern
bulletBetriebstyp
bulletAbgleich auf doppelte Mitglieder
bulletWas muss in HIT gemeldet werden?
bulletZugang zur Obst/Gemüse-Erzeugerorganisation-Datenbank
bulletBetriebsnummer
bulletBetriebstyp
bulletPIN-Vergabe
bulletPIN vergessen
bulletPIN anfordern
bulletPIN ändern
bulletMitbenutzerverwaltung

Erfassung und Abgleich der Mitglieder von Obst/Gemüse-Erzeugerorganisationen

Die Verordnung zur Neuregelung der Durchführung der unionsrechtlichen Regelung über Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse und zur Änderung der InVeKoS- Verordnung und der Änderung der Programmbeschreibung der BLAG InVeKoS wurde neu geregelt.

Das System zur Erfassung und Abgleich der Mitglieder von Obst/Gemüse-Erzeugerorganisationen umfasst zwei wesentliche Elemente:

bulletEingabe und Bearbeitung von Obst/Gemüse-Erzeugerorganisation Mitgliedern
bulletAbgleich auf doppelte Mitglieder

Eingabe und Bearbeitung von Obst/Gemüse-Erzeugerorganisation Mitgliedern

Die Eingabe und Bearbeitung von Mitgliedern von Obst/Gemüse-Erzeugerorganisation ist durch die Erzeugerorganisation oder Verwaltungsbehörde möglich. Die Meldung der Mitglieder kann kontinuierlich und Zeitraum bezogen erfolgen.

Betriebstyp

Der Benutzer besitzt nur Zugriffkompetenz auf die Obst/Gemüse-Erzeugerorganisationen-Datenbank, sofern für die Betriebsnummer ein entsprechender Betriebstyp in HIT durch die Adressdatenstelle eingetragen wurde. Über den Betriebstyp, d.h. die Rolle, die der Registrierte im System hat, wird festgelegt, welche Rechte er im System hat. Der einzelne Benutzer kann nur im Rahmen der ihm zugewiesenen Kompetenz Programmfunktionen in der HIT nutzen.

Relevante Betriebstypen für die Eingabe, Bearbeitung und Abgleich der Obst/Gemüse-Erzeugerorganisationen-Datenbank sind:

bulletTyp 761 (Obst/Gemüse Erzeugergemeinschaft, für OG-Abgleich)
bulletTyp 762 (Obst/Gemüse Mitglied in Erzeugergemeinschaft, für OG-Abgleich )
bulletTyp 763 (Obst/Gemüse Landesverwaltung für OG-Abgleich)
bulletTyp 764 (Obst/Gemüse Kreisverwaltung für OG-Abgleich )

Abgleich auf doppelte Mitglieder

Die Verwaltung kann doppelt eingetragene Mitglieder (sogenannte "Doubletten") kontinuierlich aktiv unter dem Link Abgleich auf doppelte Mitglieder abfragen. Zu einem festen Termin im Jahr wird eine "Doubletten-Liste" von der HIT-Datenbank erstellt und zur weiteren Bearbeitung an die Verwaltung weitergegeben.

Was muss in HIT gemeldet werden?

In die HIT-Datenbank ist die Betriebsnummer der Erzeugerorganisation sowie die Mitgliedsnummer des einzutragenden Mitgliedes anzugeben. Ebenso ist ein Beginndatum (TT.MM.JJJJ) und der Name des Mitglieds in Obst/Gemüse Erzeugerorganisation in die Datenbank einzutragen. Die Adresse des Mitglieds kann angezeigt werden, wenn der Name bereits im Stammsatz in der HIT-Datenbank eingetragen wurde und erfolgreich von der Datenbank abgeglichen werden konnte. Wurde das Mitglied nicht im Stammsatz gefunden bzw. abgeglichen, so ist eine Nachbearbeitung sofort oder später möglich.

Zugang zur Obst/Gemüse-Erzeugerorganisation-Datenbank 

Über die Internet-Adresse www.hi-tier.de hat der Anwender Zugang zur HIT und zum Meldeprogramm für die Eingabe und dem Abgleich von Obst/Gemüse-Erzeugerorganisationen. Im Meldeprogramm meldet er sich unter seiner Betriebsnummer und PIN in der HIT an und kann seine Daten einsehen und im Rahmen seiner Kompetenz  entsprechende Meldungen durchführen. 

Die Anmeldung dient zur Identifikation und Authentifizierung des Benutzers. In der HIT ist es erforderlich, dass sich jeder Anwender ausweisen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass nur berechtigte Benutzer Meldungen ausführen und Informationen abrufen dürfen.

Die Authentifizierung des Benutzers bei der Anmeldung erfolgt über die Betriebsnummer und die zugehörige PIN (für Organisationen  i.d.R. zusätzlich über die Mitbenutzerkennung, wenn mehrere Mitarbeiter Zugang zur Datenbank haben).

Betriebsnummer

Zur eindeutigen Identifizierung und Registrierung muss einem Betrieb eine Betriebsnummer (= Registriernummer nach der Vieh-Verkehrs-Verordnung) zugeteilt worden sein. Diese ermöglicht eine Zuordnung der in der HIT abgegebenen Meldungen zu einem Meldepflichtigen. 

Für die Vergabe von Betriebsnummern sowie für die Erfassung und Änderungen von Adressdaten ist die Adressdatenstelle im jeweiligen Land zuständig. 

Landesspezifische Besonderheiten

Baden-Württemberg hängt an die Betriebsnummer eine Kennzeichnung der Betriebsnachfolge und zusätzlich eine Prüfziffer an.

Bayern verwendet teilweise landesintern eine Form ohne Angabe der Landeskennung - BALIS-Nummer genannt.

Rheinland-Pfalz verwendet teilweise eine längere Betriebsnummer. Nähere Hinweise gibt die zuständige Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung.

Bei der Eingabe der Betriebsnummer in die HIT ist die von der Viehverkehrsverordnung vorgegebene Form zu verwenden.

Informationen über Betriebsdaten zur eigenen Betriebsnummer sind unter dem Menüpunkt Betriebsdaten- erweiterte Übersicht abrufbar.

PIN-Vergabe

Die Authentifizierung des Benutzers bei der Anmeldung erfolgt über die Betriebsnummer und die zugehörige PIN (für Verwaltungsstellen i.d.R. zusätzlich über die Mitbenutzerkennung).

Für den Online-Zugang zur HIT-Datenbank ist eine PIN (Persönliche Identifizierungs-Nummer) zur jeweiligen Betriebsnummer erforderlich. Die PIN wird von der zuständigen Regional- bzw. Adressdatenstelle des jeweiligen Landes vergeben. 

Falls die PIN vergessen wurde oder Probleme bei der Anmeldung auftraten, ist bei der o.g. Stelle eine neue PIN zu beantragen. Die HIT vergibt keine PIN!

PIN vergessen und mögliche Fehlerquellen

Da die Eingabe der PIN nicht im Klartext erscheint, kann es zu falschen bzw. fehlerhaften Eingaben der PIN kommen, wodurch die Anmeldung fehlschlägt. Zu prüfende Fehlerquellen sind:

bulletEiner der Anmeldedaten Betriebsnummer (ggf. Mitbenutzerkennung) oder PIN wurden falsch eingegeben.
bulletDie Feststelltaste ("Caps Lock") ist gedrückt. In diesem Fall leuchtet direkt auf der Feststelltaste oder oben rechts über dem Nummernfeld ein Lämpchen (i.d.R. das mittlere der drei). Dieses muss durch erneutes Drücken der Feststelltaste oder der Großstelltaste ("Shift") ausgeschaltet werden.

Schlug die Anmeldung durch falsche bzw. fehlerhafte Eingabe fehl, erhalten Sie aus Sicherheitsgründen nur noch eine allgemeine Fehlermeldung. Es ist uns nicht gestattet detailliert zu melden worin die Ursache des Fehlers liegen könnte um nicht unberechtigten Nutzer einen Angriff auf Ihre Anmeldedaten zu ermöglichen. 

Ein Problem tritt bei Anwendern auf, die ihre PIN im Browser gespeichert haben. Die Anmeldung und anschließende Änderung der PIN im Programm ist möglich. Der Browser selbst merkt diese Änderung jedoch nicht, so dass beim nächsten Einloggen Probleme auftreten. Hier muss der Anwender auch im Browser die alte PIN überschreiben. 

Wird das betreffende Popup-Fenster mit der PIN nicht mehr angezeigt, ist folgende Browser-Einstellung vorzunehmen: Extras/Internetoptionen/Inhalte/AutoVervollständigen/"Nachfragen, ob Kennwörter gespeichert werden sollen" aktivieren.
Damit wird das Popup-Fenster wieder angezeigt und der Anwender kann die neue PIN eingeben.

Neue PIN anfordern

Falls 

bulletdie PIN vergessen wurde,
bullettrotz der zu prüfenden Fehlerquellen eine Anmeldung nicht möglich ist oder 
bulletbei der PIN-Änderung Probleme auftraten, 

ist bei der zuständigen zuständige Landesstelle eine neue PIN zu beantragen. 

Eine Abfrage der vergessenen PIN ist grundsätzlich weder bei der zuständigen Landesstelle noch bei der HIT möglich.

PIN ändern

Eine gültige PIN kann jederzeit geändert werden. Der Dialog "PIN ändern" ist im Menü aufrufbar.

 

Vorgehensweise

In das Feld "Neue PIN" ist eine frei wählbare PIN / Passwort gemäß der Vorgaben zu Länge und Komplexität einzugeben. Hierbei ist zu beachten, das sich die neue PIN von der alten PIN unterscheiden muss. Für jede eingegebene Ziffer wird ein Sternchen angezeigt.

Im nachfolgenden Feld "PIN-Wiederholung" ist die neue PIN zu wiederholen und die Schaltfläche <Ändern> zu klicken.
Die Klarsichtanzeige ist standardmäßig  inaktiviert, so dass die PIN nach der Änderung nicht sichtbar ist. Wird die PIN-Anzeige in Klarsicht gewünscht, muss hier  "ja" markiert werden.

Nach Eingabe der PIN ist die Schaltfläche "Ändern" zu drücken

Sofern die neue PIN vom System akzeptiert wurde, erfolgt die Rückmeldung "Die PIN Änderung für den Betrieb ... wurde erfolgreich durchgeführt!". Über den Link "Zurück zum Menü" gelangt man ins Hauptmenü. 

Mitbenutzerverwaltung

Wenn in einer Organisation mehrere Personen das System nutzen, sind diese als Mitbenutzer unter der Betriebsnummer anzulegen. Für jeden Mitbenutzer ist eine

bulletMitbenutzernummer (MBN) (max 4-stellig)
bulletund eine persönliche PIN anzulegen

Diese MBN vergibt entweder die Adressdatenstelle oder der Verband erhält vom Land das Recht die Mitbenutzerverwaltung selbst durchzuführen durch Zuweisung eines speziellen Betriebstyps (995) von der Adressdatenstelle.

Hat die zentrale Transponderstelle oder Pass ausstellende Organisation das Recht die Mitbenutzerverwaltung selbst durchzuführen, erfolgt die Mitbenutzerverwaltung durch den zuständigen IT-Beauftragten (=Hauptnutzer (Administrator). Die Mitbenutzer erhalten vom zuständigen IT-Beauftragten die persönliche PIN. Für jeden Mitbenutzer können Einschränkungen in Bezug auf die der Betriebsnummer zugeteilten Betriebstypen, Schreibrechte, regionale Zuständigkeiten und Zugriffsausschlüsse vorgenommen werden. Diese Kompetenzvergabe erfolgt durch den IT-Beauftragten. Die Zugriffsberechtigung der einzelnen Mitbenutzer wird durch MBN-Betriebstypen festgelegt. Beim Ausscheiden der Person wird die MBN-Kennung fachlich beendet, in dem das Datum des Gültigkeitsendes eingetragen wird.

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Seite zuletzt bearbeitet: 03. November 2021 16:15, Anbieterinformation: Impressum - Datenschutz - Barrierefreiheit