Wenn man in einem Eingabefeld die F1-Taste drückt, öffnet sich eine separate Hilfeseite mit Erläuterungen zum entsprechenden Eingabefeld bzw. zur Eingabeseite. Ob diese Hilfeseite in einem searaten Fenster geöffnet wird oder im aktuellen kann im Benutzer- und Programm-Profil festgelegt werden.

Informationen zum HIT V.3 - HIT-Meldeprogramm Version 3

Inhalt

  • Allgemeines
  • Hinweise zu den zuständigen Stellen
    • RS-Adressen

      der Länder, zuständig für die Meldungen der Tierhalter, Ausgabe von Ohrmarken und Tierpapieren sowie Hilfestellung bei der Abwicklung der verschiedenen Meldepflichten

    • ADS-Adressen

      der Länder zur Vergabe von Betriebsnummer und PIN (Passwort) und Pflege der Adressdaten sowie Eintragung von Betriebstypen (wie Rinder- oder Schaf/Ziegenhaltung)

Allgemeines

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur HI-Tier- Datenbank

Impressum - HI-Tier - Datenbank

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) wurde von den Ländern mit der Erstellung und dem Betrieb der Zentralen Datenbank im Rahmen des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere beauftragt.

Das StMELF ist als Dienstleister verantwortlich für den Betrieb der Zentralen Datenbank. Die Zuständigkeit für die Durchführung der verschiedenen Bereiche verbleibt bei den Stellen der Ländern und den von diesen beauftragten Regionalstellen, siehe unten.

Stellen der Länder

Grundsätzlich fachlich zuständig sind die Verwaltungen der Länder bzw. die von ihnen beauftragten Stellen:

  • Regionalstellen - Vieh-Verkehrsverordnung (VVVO) → zu den Adressen

    • Durchführung der Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden
    • Meldungen nach Vieh-Verkehrsverordnung für Geburt, Zugang, Abgang,Tod usw. für Rinder, Stichtag und Zugang für Schweine und Schafe/Ziegen,
    • Bestellungen von Ohrmarken - einzeln oder Serien,
    • Korrekturen von Meldungen und Tierpässen
    • Equiden / Pferde - Pässe, Transponder
  • Regionalstellen (TAM) - Tierarzneimittel → zu den Adressen

    • TAM/Tierarzneimittel, Anitibiotika-Verwendung,
    • zugehörige TAM-Bestandsmitteilung,
    • Tierhalter-Erklärung (Versicherung teilweise, abhängig vom Bundesland
  • Adressdatenstellen → zu den Adressen

    • Ausgabe von Betriebsnummern,
    • Änderungen bei Name und Adressdaten wie Anschrift oder Kontaktdaten
    • Eintragen von Betriebstypen, z.B: Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen/Ziegen, Geflügel ... und damit Freischalten von Menüpunkten
      Wichtiger Hinweis: Wenn benötigte Funktionen im Programm nicht zu sehen sind, liegt es meist an der fehlenden Eintragung des Betriebstyps
    • PIN-Zuteilung usw.
  • Veterinärämter für Fragen zu
    • Viehverkehr,
    • Tiergesundheit,
    • Seuchenbekämpfung,
    • Tierarzneimittel/Antibiotika usw.

Zu den Listen mit Name, Adresse, Mail und ggf. Telefonnummer gelangen Sie über die jeweiligen Verweise.

Verantwortlich für die Zentrale Datenbank HI-Tier (ZDB)

Fachliche Projektleitung:
Frau Dr. Kaja Kokott
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Ludwigstr. 2
80539 München Tel: 089 / 2182 - 0
E-Mail: Kaja.Kokott@hi-tier.de

Technische Projektleitung / Systementwicklung:
Herr Christian Möser
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Ludwigstr. 2
80539 München Tel: 089 / 2182 - 0
E-Mail: technik@hi-tier.de

USt-ID-Nr.: 853/15803

Nutzungshinweise

Die zentrale Datenbank (ZDB) ist für die "eigenen Inhalte", die sie zur Nutzung bereitstellt, nach den einschlägigen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("externe Links") auf die Webseiten anderer Anbieter ("fremde Inhalte") zu unterscheiden. Bezüglich solcher fremder Inhalte übernimmt die ZDB keine Verantwortung, da sie die Übermittlung der Informationen nicht veranlasst, den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und die übermittelten Informationen auch nicht ausgewählt oder verändert hat.

Auch eine automatische kurzzeitige Zwischenspeicherung dieser "fremden Inhalte" erfolgt wegen der gewählten Aufruf- und Verlinkungsmethodik nicht, so dass sich auch dadurch keine Verantwortlichkeit der ZDB für diese "fremden Inhalte" ergibt.

Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte auf gelinkten "externen" Seiten sowie für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung von Informationen Dritter entstehen, haftet allein der jeweilige Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.

Haftungsausschluss

Die zentrale Datenbank ist für die Speicherung und Plausibilisierung von Daten, die im Rahmen der Viehverkehrsverordnung zu melden sind, zuständig. Das hierfür zur Verfügung gestellte Internetangebot (Online-Meldeverfahren) mit den zugehörigen Informationen hat die ZDB mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet und geprüft.

Es wird jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Qualität und jederzeitige Verfügbarkeit des bereit gestellten Internetangebots übernommen. Für die Richtigkeit und Aktualität der Daten oder für Handlungen, die im Vertrauen darauf erfolgen, kann nicht gehaftet werden.

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Urheberrecht

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Kommunikation über E-Mail

Kommunikation via E-Mail kann Sicherheitslücken aufweisen. Beispielsweise können E-Mails auf ihrem Weg an die Mitarbeiter der ZDB von versierten Internet-Nutzern aufgehalten und eingesehen werden. Sollten wir eine E-Mail von Ihnen erhalten, so gehen wir davon aus, dass wir zu einer Beantwortung per E-Mail berechtigt sind. Ansonsten müssen Sie ausdrücklich auf eine andere Art der Kommunikation verweisen. Wir sind auf Wunsch in der Lage, die Nachrichten mit gängigen Verschlüsselungsstandards (z.B. PGP) zu verschlüsseln.

Datenschutzerklärung

Die Speicherung der Daten erfolgt im Rahmen der ViehVerkV-Meldepflicht gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Die Inhalte von Logfiles werden nicht gespeichert.

Im Internetangebot der ZDB werden Cookies, Java-Applets und Javascript-Anwendungen verwendet. Cookies sind Einträge auf dem Rechner des Nutzers. Sie werden vom Web-Server generiert und beim nächsten sich anschließenden Zugriff des Nutzers auf den die Cookies erzeugenden Web-Server wieder an diesen übermittelt. Im Rahmen des HI-Tier Meldeprogramms werden Cookies für die Authentisierung des Teilnehmers vor der Nutzung verwendet. Außerdem werden sie zur Speicherung allgemeiner Programmeinstellungen genutzt und dienen hierbei ausschließlich zur Vereinfachung der Programmbedienung.

Die Nutzung des Meldeprogramms wird protokolliert. Die Protokollierung umfasst grundsätzlich die Registriernummer, Anmeldezeiten, Nutzungsdauer und –umfang. Die Daten können für Abrechnungs- und Beweissicherungszwecke verwendet werden. Im Fall des Verdachtes missbräuchlicher Nutzung kann im Einzelfall der gesamte Datenverkehr mitprotokolliert und gespeichert werden.

Bei jeder Datenmeldung oder Änderung wird die Registriernummer und die Änderungszeit mit der Meldung gespeichert.

Allgemeines zum Thema Datenschutz ist zu finden unter www.datenschutz.de.

Informationen zur HI-Tier - Datenbank

Gliederung

Informationen zur Tierarzneimittel-Datenbank

Mit Inkrafttreten der Änderungen im Arzneimittelgesetz (AMG) sind in Deutschland Halter von Masttieren (Rinder, Schweine, Hühner, Puten) die nach der Tierarzneimittel-Mitteilungendurchführungsverordnung (TAMMitDurchV) festgelegte Bestandsuntergrenzen überschreiten, verpflichtet folgendes an die zentrale Datenbank HI–Tier zu melden:

  • ab dem 01.04.2014 die Nutzungsart(nach AMG § 58a Absatz 1 und 2)
  • ab dem 01.07.2014 Bestand, Bestandversänderungen (nach AMG § 58b (1) 5)und Verwendung von "Antibiotika"-Arzneimitteln(nach AMG § 58b (1) 1.-4.)

Fachlich und rechtlich zuständig sind die Veterinärverwaltungen der Länder bzw. der Kreise. Einige Länder planen für die Durchführung der Aufgaben und der Mitteilungen zusätzlich Regionalstellen einzurichten, Adressen siehe www.hi-tier.de/rs-adress.html

Informationen zur HI-Tier - Rinderdatenbank

Das verbesserte Kennzeichnungs- und Registriersystems für Rinder auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 820/97 basiert auf folgenden Elementen:

  • 2 identischen Ohrmarken zur Einzelkennzeichnung von Tieren
  • elektronischen Datenbanken
  • Tierpässen
  • Registern in jedem Betrieb

Das Kennzeichnungs- und Registriersystem wird in Deutschland unter dem Namen Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) geführt und umfasst den Bereich der Rinder.

In der elektronischen Datenbank sind alle Rinder in Deutschland einschließlich der Haltungsorte und -zeiträume sowie alle im Hoheitsgebiet ansässigen Rinderhalter mit Name und Anschrift zu speichern.

Weitergehende Informationen siehe  Informationsbroschüre zur Bewegungsmeldung und Bestandserfassung .

Informationen zur Schweinedatenbank

Mit der Änderung der Viehverkehrsverordnung ist jeder Schweinehalter verpflichtet die Übernahme von Schweinen und den Stichtagsbestand zum 01.01 eines Jahres an die zentrale Datenbank zu melden.

Bewegungsmeldung

Der übernehmende Betrieb meldet 

  • die Registriernummer des abgebenden Betriebes (Lieferbetrieb)
  • die Anzahl der übernommenen Schweine
  • des Datums der Übernahme
  • Im Fall der Einfuhr aus einem anderen Land (EU-Mitgliedstaat oder Drittland) ist anstelle der Registriernummer des abgebenden Betriebes das Herkunftsland der Schweine anzugeben. 

Stichtagsmeldung

Der Schweinehalter hat zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der im Bestand vorhandenen Schweine, getrennt nach Zuchtschweinen einschließlich Saugferkel sowie Mastschweinen zu melden.

Beauftragte Stellen (Regionalstellen)

Adressen, Telefon und ggf. E-Mail der Regionalstellen finden Sie hier unter RS-Adressen