Informationen zum HIT V.3 - HIT-Meldeprogramm Version 3
Inhalt
- Allgemeines
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Hinweise zu den zuständigen Stellen
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RS-Adressen
der Länder, zuständig für die Meldungen der Tierhalter, Ausgabe von Ohrmarken und Tierpapieren sowie Hilfestellung bei der Abwicklung der verschiedenen Meldepflichten
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ADS-Adressen
der Länder zur Vergabe von Betriebsnummer und PIN (Passwort) und Pflege der Adressdaten sowie Eintragung von Betriebstypen (wie Rinder- oder Schaf/Ziegenhaltung)
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RS-Adressen
Allgemeines
Hier finden Sie allgemeine Informationen zur HI-Tier- Datenbank
Impressum - HI-Tier - Datenbank
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) wurde von den Ländern mit der Erstellung und dem Betrieb der Zentralen Datenbank im Rahmen des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere beauftragt.
Das StMELF ist als Dienstleister verantwortlich für den Betrieb der Zentralen Datenbank. Die Zuständigkeit für die Durchführung der verschiedenen Bereiche verbleibt bei den Stellen der Ländern und den von diesen beauftragten Regionalstellen, siehe unten.
Stellen der Länder
Grundsätzlich fachlich zuständig sind die Verwaltungen der Länder bzw. die von ihnen beauftragten Stellen:
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Regionalstellen - Vieh-Verkehrsverordnung (VVVO) → zu den Adressen
- Durchführung der Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Equiden
- Meldungen nach Vieh-Verkehrsverordnung für Geburt, Zugang, Abgang,Tod usw. für Rinder, Stichtag und Zugang für Schweine und Schafe/Ziegen,
- Bestellungen von Ohrmarken - einzeln oder Serien,
- Korrekturen von Meldungen und Tierpässen
- Equiden / Pferde - Pässe, Transponder
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Regionalstellen (TAM) - Tierarzneimittel → zu den Adressen
- TAM/Tierarzneimittel, Anitibiotika-Verwendung,
- zugehörige TAM-Bestandsmitteilung,
- Tierhalter-Erklärung (Versicherung teilweise, abhängig vom Bundesland
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Adressdatenstellen → zu den Adressen
- Ausgabe von Betriebsnummern,
- Änderungen bei Name und Adressdaten wie Anschrift oder Kontaktdaten
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Eintragen von Betriebstypen, z.B: Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen/Ziegen, Geflügel ... und damit Freischalten von Menüpunkten
Wichtiger Hinweis: Wenn benötigte Funktionen im Programm nicht zu sehen sind, liegt es meist an der fehlenden Eintragung des Betriebstyps - PIN-Zuteilung usw.
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Veterinärämter für Fragen zu
- Viehverkehr,
- Tiergesundheit,
- Seuchenbekämpfung,
- Tierarzneimittel/Antibiotika usw.
Zu den Listen mit Name, Adresse, Mail und ggf. Telefonnummer gelangen Sie über die jeweiligen Verweise.
Verantwortlich für die Zentrale Datenbank HI-Tier (ZDB)
Fachliche Projektleitung:
Frau Dr. Kaja Kokott
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Ludwigstr. 2
80539 München
Tel: 089 / 2182 - 0
E-Mail: Kaja.Kokott@hi-tier.de
Technische Projektleitung / Systementwicklung:
Herr Christian Möser
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Ludwigstr. 2
80539 München
Tel: 089 / 2182 - 0
E-Mail: technik@hi-tier.de
USt-ID-Nr.: 853/15803
Nutzungshinweise
Die zentrale Datenbank (ZDB) ist für die "eigenen Inhalte", die sie zur Nutzung bereitstellt, nach den einschlägigen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("externe Links") auf die Webseiten anderer Anbieter ("fremde Inhalte") zu unterscheiden. Bezüglich solcher fremder Inhalte übernimmt die ZDB keine Verantwortung, da sie die Übermittlung der Informationen nicht veranlasst, den Adressaten der übermittelten Informationen nicht ausgewählt und die übermittelten Informationen auch nicht ausgewählt oder verändert hat.
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Haftungsausschluss
Die zentrale Datenbank ist für die Speicherung und Plausibilisierung von Daten, die im Rahmen der Viehverkehrsverordnung zu melden sind, zuständig. Das hierfür zur Verfügung gestellte Internetangebot (Online-Meldeverfahren) mit den zugehörigen Informationen hat die ZDB mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet und geprüft.
Es wird jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Qualität und jederzeitige Verfügbarkeit des bereit gestellten Internetangebots übernommen. Für die Richtigkeit und Aktualität der Daten oder für Handlungen, die im Vertrauen darauf erfolgen, kann nicht gehaftet werden.
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Kommunikation über E-Mail
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Datenschutzerklärung
Die Speicherung der Daten erfolgt im Rahmen der ViehVerkV-Meldepflicht gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Die Inhalte von Logfiles werden nicht gespeichert.
Im Internetangebot der ZDB werden Cookies, Java-Applets und Javascript-Anwendungen verwendet. Cookies sind Einträge auf dem Rechner des Nutzers. Sie werden vom Web-Server generiert und beim nächsten sich anschließenden Zugriff des Nutzers auf den die Cookies erzeugenden Web-Server wieder an diesen übermittelt. Im Rahmen des HI-Tier Meldeprogramms werden Cookies für die Authentisierung des Teilnehmers vor der Nutzung verwendet. Außerdem werden sie zur Speicherung allgemeiner Programmeinstellungen genutzt und dienen hierbei ausschließlich zur Vereinfachung der Programmbedienung.
Die Nutzung des Meldeprogramms wird protokolliert. Die Protokollierung umfasst grundsätzlich die Registriernummer, Anmeldezeiten, Nutzungsdauer und –umfang. Die Daten können für Abrechnungs- und Beweissicherungszwecke verwendet werden. Im Fall des Verdachtes missbräuchlicher Nutzung kann im Einzelfall der gesamte Datenverkehr mitprotokolliert und gespeichert werden.
Bei jeder Datenmeldung oder Änderung wird die Registriernummer und die Änderungszeit mit der Meldung gespeichert.
Allgemeines zum Thema Datenschutz ist zu finden unter www.datenschutz.de.
Informationen zur HI-Tier - Datenbank
Gliederung
- Informationen zur Tierarzneimittel-Datenbank
- Informationen zur HI-Tier - Rinderdatenbank
- Informationen zur Schweinedatenbank
- Beauftragte Stellen (Regionalstellen)
Informationen zur Tierarzneimittel-Datenbank
Mit Inkrafttreten der Änderungen im Arzneimittelgesetz (AMG) sind in Deutschland Halter von Masttieren (Rinder, Schweine, Hühner, Puten) die nach der Tierarzneimittel-Mitteilungendurchführungsverordnung (TAMMitDurchV) festgelegte Bestandsuntergrenzen überschreiten, verpflichtet folgendes an die zentrale Datenbank HI–Tier zu melden:
- ab dem 01.04.2014 die Nutzungsart(nach AMG § 58a Absatz 1 und 2)
- ab dem 01.07.2014 Bestand, Bestandversänderungen (nach AMG § 58b (1) 5)und Verwendung von "Antibiotika"-Arzneimitteln(nach AMG § 58b (1) 1.-4.)
Fachlich und rechtlich zuständig sind die Veterinärverwaltungen der Länder
bzw. der Kreise. Einige Länder planen für die Durchführung der Aufgaben
und der Mitteilungen zusätzlich Regionalstellen einzurichten, Adressen
siehe www.hi-tier.de/rs-adress.html.
- Informationen, allgemeine Hinweise und Antworten auf häufige Fragen (FAQ) finden Sie hier bei Details zur Meldepflicht Tierarzneimittel-Datenbank (TAM) .
- Im HI-Tier-Meldeprogramm finden Sie die jeweiligen Funktionen im Hauptmenü bzw. im speziellen Auswahlmenü Tierarzneimittel / Antibiotika (TAM) .
Informationen zur HI-Tier - Rinderdatenbank
Das verbesserte Kennzeichnungs- und Registriersystems für Rinder auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 820/97 basiert auf folgenden Elementen:
- 2 identischen Ohrmarken zur Einzelkennzeichnung von Tieren
- elektronischen Datenbanken
- Tierpässen
- Registern in jedem Betrieb
Das Kennzeichnungs- und Registriersystem wird in Deutschland unter dem Namen Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) geführt und umfasst den Bereich der Rinder.
In der elektronischen Datenbank sind alle Rinder in Deutschland einschließlich der Haltungsorte und -zeiträume sowie alle im Hoheitsgebiet ansässigen Rinderhalter mit Name und Anschrift zu speichern.
Weitergehende Informationen siehe Informationsbroschüre zur Bewegungsmeldung und Bestandserfassung .
Informationen zur Schweinedatenbank
Mit der Änderung der Viehverkehrsverordnung ist jeder Schweinehalter verpflichtet die Übernahme von Schweinen und den Stichtagsbestand zum 01.01 eines Jahres an die zentrale Datenbank zu melden.
Bewegungsmeldung
Der übernehmende Betrieb meldet
- die Registriernummer des abgebenden Betriebes (Lieferbetrieb)
- die Anzahl der übernommenen Schweine
- des Datums der Übernahme
- Im Fall der Einfuhr aus einem anderen Land (EU-Mitgliedstaat oder Drittland) ist anstelle der Registriernummer des abgebenden Betriebes das Herkunftsland der Schweine anzugeben.
Stichtagsmeldung
Der Schweinehalter hat zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der im Bestand vorhandenen Schweine, getrennt nach Zuchtschweinen einschließlich Saugferkel sowie Mastschweinen zu melden.
Beauftragte Stellen (Regionalstellen)
Adressen, Telefon und ggf. E-Mail der Regionalstellen finden Sie hier unter RS-Adressen